EU-AI-Act-Selbstaudit: vom Inventar zur Fristen-Übersicht
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Jetzt lesenDie Auswahl eines KI-Dienstleisters entscheidet über Jahre. Sie entscheidet über Datenhoheit, Betriebskosten und die Frage, ob das Wissen am Ende im eigenen Haus liegt. Trotzdem laufen viele Auswahlgespräche als Produktvorführung ab. Der Anbieter zeigt, was glänzt. Der Kunde fragt, was ihm gerade einfällt.
Die Auswahl eines KI-Dienstleisters entscheidet über Jahre. Sie entscheidet über Datenhoheit, Betriebskosten und die Frage, ob das Wissen am Ende im eigenen Haus liegt. Trotzdem laufen viele Auswahlgespräche als Produktvorführung ab. Der Anbieter zeigt, was glänzt. Der Kunde fragt, was ihm gerade einfällt.
Dieser Katalog dreht das Verhältnis um. Er enthält 50 Fragen in acht Blöcken, vom ersten Referenzgespräch bis zur Abrechnungslogik. Jede Frage ist wörtlich stellbar. Zu jeder Frage steht, woran eine substanzielle Antwort erkennbar ist und wie die typische Ausweichantwort klingt. Acht Fragen sind als KO-Fragen markiert. Wer dort die Ausweichantwort hört, beendet das Gespräch oder eskaliert es auf die Führungsebene.
Der Katalog prüft keine Sympathie und keine Folien. Er prüft Belege: laufende Systeme, vorzeigbare Dokumente, konkrete Zahlen, klare Zuständigkeiten. Ein seriöser Anbieter beantwortet diese Fragen ohne Mühe. Ein Blender scheitert an ihnen reihenweise.
Der Katalog ist eine Gesprächsunterlage, kein Fragebogen zum Versenden. Wer ihn per E-Mail verschickt, bekommt polierte Antworten aus der Vertriebsabteilung. Wer ihn im Gespräch einsetzt, sieht, wie schnell und wie konkret ein Anbieter antwortet. Genau diese Reaktion ist der eigentliche Prüfstoff.
Gesprächsdramaturgie über drei Termine. Im Erstgespräch reichen die Blöcke 1 und 8: Referenzen, Vorgehen, Preislogik. Dazu die vier KO-Fragen 2, 7, 14 und 27. Diese vier klären in zwanzig Minuten, ob eine Vertiefung lohnt. In der Vertiefung folgen die Blöcke 2 bis 6: Architektur, Sicherheit, Regulierung, Betrieb, Wissenstransfer. Hier gehören Fachleute beider Seiten an den Tisch, und der Anbieter zeigt Artefakte statt Folien. In der Vor-Vertragsphase kommt Block 7 dazu: Vertrag und Exit. Dort werden die Antworten aus allen Terminen schriftlich fixiert. Eine mündliche Zusage, die der Anbieter nicht in den Vertrag übernehmen will, war keine Zusage.
Rollen: wer welche Blöcke fragt. Die Geschäftsführung führt die Blöcke 1, 7 und 8 sowie alle KO-Fragen. Sie muss die Antworten nicht technisch prüfen können; sie muss nur erkennen, ob eine Antwort konkret oder ausweichend ist. Der CIO oder die IT-Leitung übernimmt die Blöcke 2, 3 und 5. Der Fachbereich, der mit dem System arbeiten wird, fragt in Block 6 nach Schulung und Mitarbeit. Der Einkauf oder die Rechtsfunktion begleitet die Blöcke 4 und 7 und hält die Nachweise nach. Wichtig ist die Trennung: Wer fragt, protokolliert nicht. Eine zweite Person notiert Antworten und offene Punkte.
Umgang mit Ausweichantworten. Ausweichantworten haben ein Muster: Sie verschieben („Das klären wir im Projekt.“), sie pauschalisieren („Das ist bei uns Standard.“) oder sie berufen sich auf Geheimhaltung („Dazu dürfen wir nichts sagen.“). Die Gegenstrategie ist immer dieselbe. Erstens: die Frage unverändert wiederholen. Zweitens: nach dem Beleg fragen, also nach Dokument, Zahl oder Ansprechpartner. Drittens: den offenen Punkt sichtbar notieren und als Bringschuld mit Termin festhalten. Wer dreimal ausweicht, hat geantwortet.
Zwei Grenzen des Katalogs. Erstens ersetzt er keine Rechtsberatung. Die Blöcke 4 und 7 liefern Prüffragen, keine Vertragsklauseln; die vertragliche Umsetzung gehört zu Rechtsfunktion oder externem Anwalt. Zweitens ersetzt er kein technisches Audit. Er stellt fest, ob der Anbieter Belege hat. Ob die Belege halten, prüft im Zweifel eine technische Begutachtung vor Vertragsschluss.
Der erste Block trennt Anbieter mit Betriebserfahrung von Anbietern mit Demoerfahrung. Ein Pilot beweist wenig. Ein System, das seit achtzehn Monaten produktiv läuft, beweist viel.
Warum fragen: Die Frage trennt Betriebserfahrung von Demoerfahrung. Viele Anbieter leben von Piloten, die nie in den Dauerbetrieb kamen.
Gute Antwort: Drei konkrete Systeme mit Einsatzzweck, Branche, Betriebsdauer und Nutzungszahlen. Mindestens eines läuft länger als zwölf Monate. Der Anbieter nennt auch, was im Betrieb nachjustiert werden musste.
Warnsignal: „Wir haben über 40 spannende Projekte umgesetzt.“ Ohne Unterscheidung zwischen Pilot und Produktion. Oder: „Konkrete Zahlen dürfen wir aus Vertraulichkeitsgründen nicht nennen“, für alle drei Systeme gleichzeitig.
Warum fragen: KO-Frage. Ein Anbieter mit zufriedenen Kunden findet einen Gesprächspartner. Ein Anbieter ohne belastbare Referenz findet Ausreden.
Gute Antwort: Ein benannter Kunde mit Ansprechpartner, dessen Vorhaben in Größe und Branche vergleichbar ist. Der Anbieter organisiert das Gespräch binnen zwei Wochen und nimmt selbst nicht daran teil.
Warnsignal: „Unsere Kunden möchten grundsätzlich anonym bleiben.“ Oder das Referenzgespräch findet nur mit Anbieterbegleitung statt, mit einem Kunden, den der Anbieter vorbereitet hat.
Warum fragen: Die Quote von Pilot zu Produktion ist die ehrlichste Kennzahl eines KI-Dienstleisters. Sie zeigt, ob er für den Betrieb baut oder für die Vorführung.
Gute Antwort: Eine konkrete Quote mit Begründung der Abbrüche. Auch eine ehrliche Zahl wie „vier von zehn“ ist ein gutes Zeichen, wenn der Anbieter die Gründe kennt und benennt.
Warnsignal: „Fast alle unsere Projekte sind erfolgreich.“ Erfolg ohne Definition. Wer keine Abbrüche kennt, hat entweder keine Projekte oder kein Gedächtnis.
Warum fragen: Die Antwort zeigt Lernfähigkeit und Ehrlichkeit. Jeder Anbieter mit echter Projekthistorie hat Fehlschläge.
Gute Antwort: Ein konkretes Beispiel mit Ursache und einer nachweisbaren Konsequenz im Vorgehen, etwa einem neuen Prüfschritt vor dem Go-live oder einer geänderten Anforderungsphase.
Warnsignal: „Gescheitert ist bei uns noch nichts, höchstens mal ein Kunde, der nicht mitgezogen hat.“ Die Schuld liegt immer beim Kunden.
Warum fragen: Die Frage prüft, ob das Vorgehen Entscheidungspunkte hat oder ein Fließband ist. Ohne definierte Ausstiegspunkte zahlt der Kunde weiter, auch wenn Zwischenergebnisse enttäuschen.
Gute Antwort: Ein Phasenmodell mit benannten Meilensteinen, messbaren Abnahmekriterien je Phase und der ausdrücklichen Möglichkeit, nach jeder Phase ohne Folgekosten zu beenden.
Warnsignal: „Wir arbeiten agil, da legen wir uns nicht auf starre Phasen fest.“ Agilität als Begründung dafür, dass es keine Abnahmekriterien gibt.
Warum fragen: Verkauft wird mit den Senioren, geliefert wird mit den Junioren. Die Frage macht die tatsächliche Besetzung vor der Unterschrift sichtbar.
Gute Antwort: Namentliche Nennung der Schlüsselrollen mit Erfahrungsprofil, ein Kennenlerntermin vor Vertragsschluss und eine vertragliche Regel für den Austausch von Schlüsselpersonen.
Warnsignal: „Das Staffing machen wir nach Vertragsschluss, je nach Verfügbarkeit.“ Oder das vorgestellte Team taucht im Angebot nur als „Senior Consultant“ ohne Namen auf.
Der zweite Block klärt, wo Daten und Modellaufrufe tatsächlich laufen und wer daran beteiligt ist. Pauschale Zusagen wie „alles DSGVO-konform“ sind hier wertlos. Belegbar sind nur Einzelpunkte: Speicherort je Dienst, administrative Zugriffe, Schlüsselhoheit, Unterauftragnehmer.
Warum fragen: KO-Frage. Die pauschale Zusage, dass nichts die EU verlässt, ist selten belegbar. Belegbar ist nur die Auskunft je Dienst: Speicher, Index, Modellaufruf, Protokoll, Support-Zugriff.
Gute Antwort: Eine Tabelle je Dienst mit Region und Betreiber, dazu die Regelung für administrative Zugriffe aus Drittländern und der vertragliche Mechanismus für verbleibende Übermittlungen.
Warnsignal: „Alles läuft DSGVO-konform in der EU-Cloud.“ Ein Satz für fünf Dienste. Auf Nachfrage je Dienst wird die Antwort dünn oder verschiebt sich ins Projekt.
Warum fragen: KO-Frage. Hinter vielen KI-Lösungen steht eine Kette aus Modellanbieter, Cloud-Betreiber und Spezialdiensten. Wer die Kette nicht offenlegt, kann seine eigenen Zusagen nicht garantieren.
Gute Antwort: Eine vollständige, aktuelle Unterauftragnehmerliste mit Rolle und Standort je Dienst, dazu die vertragliche Pflicht, Änderungen vorab anzuzeigen, mit Widerspruchsrecht.
Warnsignal: „Die Liste ist Betriebsgeheimnis.“ Oder: „Das steht alles in den AGB unseres Cloud-Partners.“ Der Anbieter kennt seine eigene Lieferkette nicht oder will sie nicht zeigen.
Warum fragen: Kommerzielle Sprachmodelle ändern sich im Quartalsrhythmus. Ein Anbieter ohne zweiten Weg gibt dieses Risiko ungefiltert an den Kunden weiter.
Gute Antwort: Eine zentrale Zugangsschicht mit einem benannten Ausweichmodell in der EU, ein getesteter Umschaltweg und eine vertragliche Regelung, wer Mehrkosten bei Preiserhöhungen trägt.
Warnsignal: „Unser Modellanbieter ist Marktführer, da fällt nichts aus.“ Abhängigkeit wird als Stärke verkauft. Ein Umschaltweg existiert nur auf der Folie.
Warum fragen: Der Speicherort sagt nichts über Zugriffe. Support- und Administrationszugriffe aus Drittländern sind der häufigste blinde Fleck bei EU-Hosting-Zusagen.
Gute Antwort: Eine dokumentierte Zugriffsregelung: wer administrativ zugreifen kann, von wo, mit welcher Protokollierung. Dazu der Nachweis, wie Support-Fälle ohne Datenabfluss bearbeitet werden.
Warnsignal: „Der Zugriff ist durch die Zertifizierung unseres Cloud-Partners abgedeckt.“ Ein Zertifikat ersetzt keine Zugriffsregelung. Auf die Frage, wer konkret zugreifen kann, folgt Schweigen.
Warum fragen: Schlüsselhoheit entscheidet, wer die Daten im Ernstfall lesen kann. Liegen alle Schlüssel beim Anbieter, ist jede Verschlüsselungszusage nur geliehen.
Gute Antwort: Schlüssel und Zugangsdaten liegen in einem zentralen Tresor mit Zugriffsprotokoll. Der Anbieter erklärt, welche Schlüssel der Kunde selbst halten kann und wie ein Schlüsselwechsel abläuft.
Warnsignal: „Das ist alles verschlüsselt, da müssen Sie sich keine Gedanken machen.“ Verschlüsselung ohne Aussage zur Schlüsselhoheit ist eine halbe Antwort.
Warum fragen: Die Modellwahl von heute ist in zwei Jahren überholt. Eine Architektur ohne Wechselmöglichkeit bindet das Unternehmen an die Einkaufskonditionen eines einzigen Modellanbieters.
Gute Antwort: Modellaufrufe laufen über eine eigene Zugangsschicht, nicht direkt gegen den Anbieter. Der Dienstleister hat einen Modellwechsel schon durchgeführt und kann Aufwand und Dauer beziffern.
Warnsignal: „Technisch geht das schon, aber das Modell ist tief integriert.“ Übersetzt: Ein Wechsel ist ein Neubau.
Warum fragen: Piloten laufen mit zwanzig wohlwollenden Nutzern. Der Betrieb läuft mit fünfhundert ungeduldigen. Die Frage prüft, ob der Anbieter diesen Sprung schon einmal gemacht hat.
Gute Antwort: Erfahrungswerte aus einem realen Ausbau: Lastverhalten, Antwortzeiten unter Spitzenlast, Kostenkurve je Nutzerstufe. Dazu eine Aussage, welcher Baustein zuerst zum Engpass wird.
Warnsignal: „Die Cloud skaliert automatisch.“ Die Infrastruktur skaliert; Berechtigungen, Kosten und Antwortqualität skalieren nicht von selbst.
Der dritte Block prüft die Schutzmechanik im Alltag: Wer sieht was, was wird aufgezeichnet, was passiert bei Angriff und Vorfall. Hier zählen Artefakte wie Berechtigungskonzept, Protokollschema und Prüfberichte.
Warum fragen: KO-Frage. Kundendaten im Anbieter-Training sind ein Abfluss von Betriebswissen, der sich nicht zurückholen lässt. Die Antwort muss ein uneingeschränktes Nein mit Vertragsbeleg sein.
Gute Antwort: Ein klares Nein, vertraglich fixiert, inklusive der Unterauftragnehmer und Modellanbieter. Der Anbieter zeigt die entsprechende Klausel und die Einstellung beim Modellanbieter unaufgefordert.
Warnsignal: „Wir nutzen nur anonymisierte Daten zur Produktverbesserung.“ Oder: „Das ist in den Standardbedingungen unseres Modellpartners geregelt.“ Ein Ja mit Nebelkerze.
Warum fragen: Ein Assistent mit Zugriff auf alle Dokumente hebelt jedes bestehende Berechtigungskonzept aus. Das ist der häufigste Sicherheitsfehler in Wissenssystemen.
Gute Antwort: Berechtigungen wirken bis in die Suche: Jedes Dokument trägt ein Rechte-Etikett, die Suche filtert vor der Antwort. Der Anbieter zeigt einen Test, in dem zwei Rollen unterschiedliche Antworten erhalten.
Warnsignal: „Das System antwortet nur auf Basis freigegebener Dokumente.“ Freigegeben für wen? Wenn die Antwort auf Rollenebene nicht konkret wird, gibt es keine Rechteprüfung.
Warum fragen: Eingabemanipulation steht seit Jahren an der Spitze der OWASP LLM Top 10. Ein Anbieter, der die Liste nicht kennt, kennt die Angriffsfläche seines eigenen Produkts nicht.
Gute Antwort: Eingabe- und Ausgabefilter als Architekturbestandteil, regelmäßige Angriffstests mit Bericht, und eine konkrete Aussage, welche der OWASP-Risiken die Lösung wie adressiert.
Warnsignal: „Unser Modellanbieter hat da eingebaute Sicherheitsmechanismen.“ Die Verantwortung wird an das Modell delegiert. Eigene Filter, eigene Tests: Fehlanzeige.
Warum fragen: KO-Frage. Ohne vollständiges, unveränderbares Protokoll lässt sich kein Vorfall rekonstruieren und keine Aufsichtsanfrage beantworten. Das Protokoll ist die Beweisfähigkeit des Betriebs.
Gute Antwort: Ein festes Schema je Vorgang: Zeitstempel, Nutzerrolle, Modellversion, genutzte Belegstellen, Filterentscheidungen, menschlicher Eingriff. Einträge werden nur angehängt, nie geändert; Lesezugriffe werden selbst protokolliert.
Warnsignal: „Wir loggen alles, was Sie brauchen.“ Auf die Frage nach dem Schema kommt keine Feldliste. Oder Protokollierung wird als kostenpflichtige Zusatzoption geführt.
Warum fragen: Was einmal im durchsuchbaren Index liegt, ist schwer wieder herauszubekommen. Die Schutzentscheidung fällt bei der Aufnahme, nicht bei der Antwort.
Gute Antwort: Eine Aufnahmestrecke mit Pflichtschritten: Herkunft erfassen, Vertraulichkeit einstufen, Personenbezug entfernen oder maskieren. Der Anbieter zeigt die Strecke am lebenden System, nicht am Schaubild.
Warnsignal: „Das System gibt personenbezogene Daten nicht aus, dafür sorgt der Ausgabefilter.“ Der Filter am Ausgang ersetzt nicht die Kontrolle am Eingang.
Warum fragen: Zertifikate ersetzen keine Prüfung im Einzelfall, aber sie zeigen, ob der Anbieter geordnete Prozesse hat. Entscheidend ist der Geltungsbereich, nicht das Logo.
Gute Antwort: Vorlage der Nachweise mit Geltungsbereich und Datum: Informationssicherheits-Zertifizierung nach ISO/IEC 27001, gegebenenfalls ein KI-Managementsystem nach ISO/IEC 42001, aktuelle Penetrationstest-Berichte, Orientierung an BSI-Kriterien.
Warnsignal: „Wir sind da gerade in der Zertifizierung.“ Seit wann, mit welchem Ziel, mit welchem Auditor? Oder das Zertifikat gehört dem Rechenzentrum, nicht dem Anbieter.
Warum fragen: Bei einem Vorfall laufen Meldefristen gegen das Unternehmen, nicht gegen den Dienstleister. Ohne vertragliche Informationsfrist erfährt der Kunde es zuletzt.
Gute Antwort: Ein dokumentierter Vorfallprozess mit Rollen, eine vertragliche Informationsfrist in Stunden, ein Übungsnachweis aus den letzten zwölf Monaten und ein Musterbericht.
Warnsignal: „Bisher hatten wir noch nie einen Vorfall.“ Das ist keine Prozessbeschreibung. Wer keinen Prozess zeigt, improvisiert im Ernstfall.
Der vierte Block prüft, ob der Anbieter die KI-Verordnung als Arbeitsgrundlage kennt oder als Schlagwort benutzt. Alle Rechtsangaben in diesem Block sind Orientierung auf dem Stand Juli 2026, keine Rechtsberatung. Die verbindliche Einstufung gehört in die Rechtsprüfung des eigenen Hauses.
Warum fragen: KO-Frage. Die Verordnung verteilt Pflichten nach Rollen: Anbieter und Betreiber. Wer die eigene Rolle nicht benennen kann, kann auch die Pflichten nicht erfüllen, und die des Kunden nicht abgrenzen.
Gute Antwort: Eine klare Zuordnung je System mit Begründung, einschließlich der Fälle, in denen die Betreiberrolle kippen kann, etwa durch Nachtraining oder Zweckänderung. Die Zuordnung steht im Vertragsentwurf.
Warnsignal: „Der AI Act betrifft vor allem die großen Modellanbieter, nicht uns.“ Oder: „Das klären die Juristen später.“ Wer die Rollenfrage wegwinkt, hat die Verordnung nicht gelesen.
Warum fragen: Die Risikoklasse bestimmt das gesamte Pflichtenprogramm. Eine Einstufung ohne schriftliche Begründung ist im Auditfall wertlos.
Gute Antwort: Eine nachvollziehbare Prüfkette: verbotene Praktik, Hochrisiko-Bereiche, Transparenzpflichten, minimales Risiko. Das Ergebnis kommt als Dokument mit Datum, Begründung und dem Hinweis auf die juristische Restprüfung.
Warnsignal: „Ihr Anwendungsfall ist unkritisch, da machen wir uns keine Sorgen.“ Beruhigung statt Einstufung. Kein Dokument, keine Prüfkette, keine Begründung.
Warum fragen: Als Betreiber eines Hochrisiko-Systems muss das Unternehmen die Anbieterdokumentation anfordern und vorhalten können. Ohne sie ist es gegenüber einer Aufsicht nicht auskunftsfähig.
Gute Antwort: Eine Musterdokumentation liegt vor und wird gezeigt: Systembeschreibung, Datenherkunft, Leistungsgrenzen, Risikobetrachtung, Änderungshistorie. Lieferzeitpunkt und Aktualisierungspflicht stehen im Vertrag.
Warnsignal: „Die Dokumentation erstellen wir am Projektende, wenn alles steht.“ Dokumentation als Abfallprodukt. Im Auditfall fehlt dann genau das, was zählt.
Warum fragen: Die Transparenzpflichten greifen zum 2. August 2026 und sind von den aktuellen Fristverschiebungen nicht betroffen. Wer Chat-Assistenten oder erzeugte Inhalte einsetzt, braucht die Umsetzung jetzt.
Gute Antwort: Ein sichtbarer KI-Hinweis für Nutzer ist eingebaut. Für erzeugte Inhalte weist der Anbieter die maschinenlesbare Kennzeichnung nach, auch für die eingesetzten Fremdmodelle.
Warnsignal: „Da kommt noch eine Übergangsfrist, das hat Zeit.“ Für Artikel 50 stimmt das nicht. Die Antwort verwechselt die Transparenzpflichten mit den verschobenen Hochrisiko-Pflichten.
Warum fragen: Die Pflichten für Anbieter von Allzweckmodellen gelten bereits seit August 2025. Der Dienstleister muss die Nachweiskette seiner Modellanbieter kennen, denn er baut darauf.
Gute Antwort: Eine Liste der eingesetzten Modelle mit Version, dazu die verfügbaren Nachweise der Modellanbieter: Transparenzunterlagen, Urheberrechts-Strategie, technische Dokumentation. Der Anbieter aktualisiert die Liste bei jedem Modellwechsel.
Warnsignal: „Welche Modelle wir einsetzen, wechselt ständig, das ist ein Implementierungsdetail.“ Für die Compliance-Kette ist genau das kein Detail.
Warum fragen: Die Fristenlage ist in Bewegung; der Änderungsrechtsakt zur KI-Verordnung war im Juli 2026 noch nicht im Amtsblatt. Ohne Regelung zahlt der Kunde jede Anpassung als Extraaufwand.
Gute Antwort: Ein benannter Prozess für Rechtsbeobachtung mit Informationspflicht an den Kunden. Im Vertrag steht, welche Anpassungen als Pflege enthalten sind und welche als gesonderter Auftrag laufen.
Warnsignal: „Wenn sich etwas ändert, melden Sie sich einfach bei uns.“ Die Beobachtungspflicht wird stillschweigend dem Kunden zugeschoben, die Anpassung wird zum Neugeschäft.
Der fünfte Block prüft die Zeit nach dem Applaus. Ein KI-System ist kein Projekt mit Enddatum, sondern ein Betriebsgegenstand mit Wartungslast. Hier entscheidet sich, ob das System nach zwölf Monaten noch trägt.
Warum fragen: KO-Frage. Die häufigste Lücke im Mittelstand: Das Projekt endet, das Projektteam löst sich auf, und niemand betreibt das System. Ungeklärte Betriebsverantwortung ist der Anfang der stillen Erosion.
Gute Antwort: Eine eindeutige Zuordnung je Aufgabe: Störungsannahme, Modell-Updates, Qualitätsüberwachung, Nutzerbetreuung. Mit Reaktionszeiten, Vertretungsregel und der Nennung, welche Rollen der Kunde selbst besetzen muss.
Warnsignal: „Nach dem Go-live läuft das System stabil, da ist wenig zu tun.“ Oder: „Den Support regeln wir dann bei Bedarf.“ Betrieb als Fußnote.
Warum fragen: Eine Verfügbarkeitszusage ohne Folge ist eine Absichtserklärung. Die Frage prüft, ob der Anbieter für seine Zusagen wirtschaftlich einsteht.
Gute Antwort: Eine bezifferte Zusage mit Messverfahren, Berichtspflicht und gestaffelten Gutschriften bei Unterschreitung. Dazu die ehrliche Abgrenzung: Welche Bausteine liegen außerhalb des Einflusses des Anbieters.
Warnsignal: „Wir hatten noch nie nennenswerte Ausfälle.“ Vergangenheit statt Zusage. Auf die Frage nach der Gutschriftregel folgt der Verweis auf „branchenübliche Konditionen“.
Warum fragen: Falschantworten sind kein Ausfall im klassischen Sinn; das System läuft ja. Genau deshalb braucht es einen eigenen Eskalationspfad mit Abschaltbefugnis.
Gute Antwort: Ein definierter Störungsprozess auch für inhaltliche Fehler: Meldeweg, Eingriffsfrist, Abschalt- oder Drosselmöglichkeit, Vertretung. Der Anbieter kann einen realen Fall schildern, in dem der Pfad genutzt wurde.
Warnsignal: „Dafür gibt es ja den menschlichen Nutzer, der die Antworten prüft.“ Die Verantwortung wird an die Belegschaft delegiert, ein Eingriffspfad existiert nicht.
Warum fragen: Kommerzielle Modelle verändern ihr Verhalten binnen Monaten messbar. Ohne Testschleuse und geübten Rückfall wird jede Änderung zum unkontrollierten Experiment am produktiven System.
Gute Antwort: Jede Änderung läuft durch eine Freigabestrecke mit automatischem Qualitätstest gegen ein festes Prüfset. Scheitert der Test, wird nicht ausgeliefert. Der Rückfall zur letzten funktionierenden Version ist geübt und dauert Minuten.
Warnsignal: „Updates spielen wir zeitnah ein, damit Sie immer das neueste Modell haben.“ Aktualität als Wert an sich, ohne Test, ohne Prüfset, ohne Rückfallweg.
Warum fragen: Ohne Messung ist Qualität ein Stimmungsbild. Die Frage prüft, ob der Anbieter Qualität als Betriebskennzahl führt oder als Marketingaussage.
Gute Antwort: Eine laufende Stichprobe mit definiertem Bewertungsraster, Zielwerten und Alarmschwellen. Der Kunde erhält die Werte in einem festen Bericht und sieht auch die Verschlechterungen.
Warnsignal: „Die Nutzerzufriedenheit ist sehr hoch.“ Gemessen woran? Wenn als Beleg nur Daumen-hoch-Klicks kommen, gibt es keine Qualitätsmessung.
Warum fragen: Eine Übergabe nach Auflösung des Projektteams ist keine Übergabe, sondern eine Suche nach Hinterlassenschaften. Die Frage macht den Umfang vor Vertragsschluss verbindlich.
Gute Antwort: Eine Übergabe-Checkliste als Vertragsbestandteil: Architekturentscheidungen, bekannte Schwächen, Prüfset, Betriebsroutinen, Zugänge. Die Übergabe beginnt Monate vor dem Go-live und ist Abnahmebedingung.
Warnsignal: „Sie bekommen selbstverständlich eine vollständige Dokumentation.“ Auf die Frage nach Gliederung und Abnahmekriterium bleibt es bei „vollständig“.
Warum fragen: Der Dauerbetrieb braucht interne Kapazität für Wissenspflege, Qualitätskontrolle und Nutzerbetreuung. Anbieter, die hier Null versprechen, verschieben die Last nur ins Unsichtbare.
Gute Antwort: Eine ehrliche Schätzung je Rolle in Stellenanteilen, mit Erfahrungswerten aus vergleichbaren Installationen. Wer hier konkrete Bruchteile nennt, hat den Betrieb wirklich gesehen.
Warnsignal: „Das System wartet sich praktisch von selbst.“ Kein produktives KI-System wartet sich selbst. Die Aussage disqualifiziert die Betriebserfahrung des Anbieters.
Der sechste Block prüft, ob das Wissen am Ende im eigenen Haus liegt. Ein Dienstleister, der Abhängigkeit als Geschäftsmodell betreibt, wird Wissenstransfer ankündigen und nicht liefern. Der Unterschied zeigt sich in Stunden, Formaten und Namen.
Warum fragen: Wissenstransfer ist ein Ergebnis, kein Versprechen. Die Frage zwingt den Anbieter, das Ziel überprüfbar zu formulieren.
Gute Antwort: Ein messbares Transferziel, etwa: Das Kundenteam führt Regeländerungen und Prüfset-Erweiterungen selbst durch, der Anbieter prüft nur noch nach. Mit Zwischenständen und einem Abnahmetest.
Warnsignal: „Wissenstransfer ist bei uns gelebte Praxis.“ Praxis ohne Ziel, Termin und Nachweis. Auf die Frage nach dem Abnahmekriterium kommt Kultur statt Kriterium.
Warum fragen: „Schulung inklusive“ kann eine Stunde Folienvortrag bedeuten. Die Frage macht den Umfang vergleichbar zwischen Anbietern.
Gute Antwort: Ein Schulungsplan je Rolle: Anwender, Wissenspfleger, technischer Betrieb. Mit Stundenzahl, Format, Übungsanteil und Unterlagen, die im Haus bleiben.
Warnsignal: „Das System ist so intuitiv, da braucht es kaum Schulung.“ Die Aussage mag für Anwender stimmen; für Wissenspflege und Betrieb stimmt sie nie.
Warum fragen: Das wertvollste Projektwissen sind die Entscheidungen und die bekannten Schwächen. Genau dieses Wissen steht in keinem Handbuch, wenn niemand es einfordert.
Gute Antwort: Entscheidungsprotokolle mit Begründung und Alternativen, eine gepflegte Liste bekannter Schwächen mit Umgehungslösungen, beides in einem Format, das der Kunde selbst weiterpflegen kann.
Warnsignal: „Das steht alles im Code beziehungsweise in den Tickets.“ Wissen, das nur in Tickets lebt, verlässt das Haus mit dem letzten Berater.
Warum fragen: KI-Dienstleister sind personell dünn besetzt; oft hängt das Projekt an ein bis zwei Köpfen. Die Frage prüft, ob der Anbieter dieses Risiko selbst managt.
Gute Antwort: Eine benannte Vertretung, die im Projekt mitarbeitet und nicht nur auf dem Papier steht. Dokumentationsstand, der eine Übernahme in Tagen erlaubt. Eine vertragliche Regel für den Wechselfall.
Warnsignal: „Unsere Leute bleiben uns treu.“ Hoffnung als Risikovorsorge. Auf die Frage, wer konkret verträte, fällt kein Name.
Warum fragen: Wissen entsteht durch Mitarbeit, nicht durch Zuschauen. Ein Anbieter, der den Kunden erst am Ende einbindet, optimiert auf Folgeaufträge.
Gute Antwort: Gemischte Teams ab der ersten Phase, mit benannten Aufgaben für Kundenmitarbeiter und wachsendem Anteil über die Laufzeit. Der Anbieter fordert diese Kapazität ausdrücklich ein.
Warnsignal: „Wir halten Ihnen den Rücken frei, Ihr Team soll sich nicht belasten.“ Klingt wie Service, ist aber Abschottung. Am Ende kennt niemand im Haus das System.
Der siebte Block klärt das Ende, bevor der Anfang unterschrieben wird. Die Fragen liefern Prüfpunkte, keine Vertragsklauseln. Die vertragliche Umsetzung gehört in die Hand der eigenen Rechtsfunktion; dieser Katalog ersetzt keine Rechtsberatung.
Warum fragen: KO-Frage. Der Exit entscheidet, ob der Anbieter ein Dienstleister ist oder ein Pfandleiher. Was bei Vertragsende nicht herausgegeben wird, war nie das Eigentum des Kunden.
Gute Antwort: Eine vollständige Exit-Regelung im Vertrag: Datenformate mit offener Spezifikation, Fristen in Wochen, Mitwirkungspflichten, Löschbestätigung. Der Anbieter hat einen Exit schon durchgeführt und beschreibt ihn.
Warnsignal: „Dazu kommt es doch gar nicht, wir planen langfristig mit Ihnen.“ Oder die Herausgabe gilt nur für Rohdaten, während Indizes und Konfigurationen als Betriebsgeheimnis einbehalten werden.
Warum fragen: Ohne klare Eigentumszuordnung wird jede spätere Änderung zur Lizenzverhandlung. Besonders kritisch sind Prompts, Regeln, Prüfsets und angepasste Komponenten.
Gute Antwort: Eine Zuordnungstabelle im Vertrag: was Kundeneigentum wird, was lizenziert bleibt, was quelloffen ist. Nutzungsrechte am Kundeneigentum sind zeitlich unbegrenzt und übertragbar.
Warnsignal: „Die Lösung basiert auf unserer Plattform, das lässt sich nicht trennen.“ Wenn sich nichts trennen lässt, gehört dem Kunden am Ende nichts.
Warum fragen: Die Frage prüft die praktische Übertragbarkeit, nicht die juristische. Ein theoretisches Herausgaberecht nützt nichts, wenn kein Dritter mit dem Material arbeiten kann.
Gute Antwort: Ein klares Ja mit Begründung: dokumentierte Standardkomponenten, offene Schnittstellen, keine proprietären Zwischenschichten ohne Ersatz. Idealerweise ein Referenzfall, in dem genau das passiert ist.
Warnsignal: „Theoretisch ja, aber praktisch kennt sich niemand so gut aus wie wir.“ Die Abhängigkeit ist eingebaut und wird im Gespräch sogar als Verkaufsargument geführt.
Warum fragen: Lange Bindung ist bei hohen Anfangsinvestitionen erklärbar, aber sie muss begründet sein. Die Frage trennt kalkulierte Amortisation von reiner Kundenbindung.
Gute Antwort: Eine nachvollziehbare Rechnung: welche Anfangsaufwände über welche Laufzeit verteilt sind, und eine Ablösesumme statt starrer Bindung. Kündigungsfristen bleiben im Rahmen von drei bis sechs Monaten.
Warnsignal: „Drei Jahre Mindestlaufzeit sind in der Branche üblich.“ Üblichkeit als einzige Begründung. Auf die Frage nach der Ablöseoption folgt Ausweichen.
Warum fragen: Versteckte Exit-Kosten sind die zweite Verteidigungslinie eines Anbieters, der Kunden halten will. Sie gehören vor Vertragsschluss auf den Tisch, nicht in die Schlussrechnung.
Gute Antwort: Eine Preisliste für den Exit-Fall im Vertrag: Export zum Pauschal- oder Aufwandspreis mit Obergrenze, definierte Mitwirkung bei der Migration, kostenfreie Löschbestätigung.
Warnsignal: „Das hängt vom Umfang ab, das kalkulieren wir dann.“ Ein unbezifferter Exit ist ein teurer Exit. Die Unschärfe ist hier kein Versehen.
Warum fragen: KI-Systeme liefern statistische Ergebnisse, keine garantierten. Umso wichtiger ist die klare Zuordnung: Wofür steht der Anbieter ein, wofür der Kunde, und was fangen Prozesse ab.
Gute Antwort: Eine differenzierte Regelung: Haftung für Sorgfalts- und Prozessfehler des Anbieters, definierte Haftungsgrenzen, dazu die technische Vorsorge wie Prüfpfade und menschliche Freigabe an kritischen Stellen.
Warnsignal: „Für KI-Ergebnisse kann prinzipiell niemand haften, das ist Stand der Technik.“ Der Satz verwechselt Modellunsicherheit mit Prozessverantwortung. Sorgfaltspflichten bestehen trotzdem.
Der achte Block macht die Kostenstruktur vergleichbar. KI-Projekte scheitern selten am Tagessatz und oft an den Kosten, die im Angebot nicht standen: Verbrauch, Betrieb im zweiten Jahr, Anpassungen.
Warum fragen: Ein attraktiver Projektpreis kann variable Kosten verdecken, die mit der Nutzung wachsen. Ohne Zerlegung ist kein Angebotsvergleich möglich.
Gute Antwort: Eine Kostenzerlegung nach Blöcken mit Kennzeichnung fix oder variabel, dazu die Treiber der variablen Anteile: Anfragen, Datenvolumen, Nutzerzahl. Mit einer Beispielrechnung für den konkreten Fall.
Warnsignal: „Sie zahlen einen fairen Komplettpreis, da ist alles drin.“ Auf die Frage nach den Verbrauchstreibern wird der Komplettpreis plötzlich unvollständig.
Warum fragen: Verbrauchskosten skalieren mit dem Erfolg des Systems. Und die Preise der Modellanbieter sind Marktpreise, die der Dienstleister nicht kontrolliert.
Gute Antwort: Eine Kostenkurve je Nutzungsstufe aus realen Betriebsdaten, dazu eine vertragliche Regel für Anbieterpreiserhöhungen: Weitergabe mit Nachweis, Deckelung oder Wechseloption auf ein günstigeres Modell.
Warnsignal: „Die Modellkosten fallen doch ständig, das gleicht sich aus.“ Eine Markterwartung ersetzt keine Vertragsregel. Steigen die Kosten, zahlt der Kunde.
Warum fragen: Das zweite Jahr ist der ehrliche Preis. Dort stehen Pflege, Updates, Monitoring und Support, die im Projektangebot oft fehlen.
Gute Antwort: Eine Jahresbetriebsrechnung mit allen Posten: Hosting, Modellverbrauch, Pflege, Update-Tests, Qualitätsstichprobe, Support. Aus Erfahrungswerten vergleichbarer Systeme, nicht als Platzhalter.
Warnsignal: „Das hängt ganz von Ihren Wünschen ab.“ Der Anbieter kennt seine eigenen Betriebskosten nicht oder nennt sie bewusst nicht. Beides ist ein Problem.
Warum fragen: Die Negativliste ist aufschlussreicher als die Leistungsbeschreibung. Nachträge entstehen genau dort, wo niemand vorher hingesehen hat.
Gute Antwort: Eine ehrliche Ausschlussliste: etwa Anpassungen nach Rechtsänderungen, neue Anwendungsfälle, Datenbereinigung im Quellsystem, zusätzliche Schulungswellen. Je konkreter die Liste, desto seriöser die Kalkulation.
Warnsignal: „Bei uns gibt es keine versteckten Kosten.“ Wer keine Ausschlüsse nennen kann, hat die Grenzen des Angebots selbst nicht durchdacht.
Warum fragen: Bei Abrechnung nach Aufwand ist der Nachweis die einzige Kontrollmöglichkeit. Ohne Detailtiefe wird jede Monatsrechnung zur Vertrauensfrage.
Gute Antwort: Tätigkeitsnachweise je Person und Tag mit Aufgabenbezug, ein monatlicher Bericht gegen das Restbudget und ein Frühwarnmechanismus, bevor Budgetgrenzen erreicht werden.
Warnsignal: „Sie bekommen eine monatliche Sammelrechnung, das hält den Verwaltungsaufwand klein.“ Klein ist vor allem die Kontrollmöglichkeit des Kunden.
Warum fragen: Die Frage testet, ob der Anbieter an seine eigenen Wirkungsversprechen glaubt. Wer Ergebnisse verspricht, aber jede Kopplung ablehnt, verkauft Hoffnung.
Gute Antwort: Bereitschaft zu einer Teilkopplung an vorab definierte, gemeinsam messbare Kennzahlen, mit Baseline und Messverfahren. Auch ein begründetes Nein mit Alternativangebot, etwa Abnahmekriterien je Phase, ist eine ernsthafte Antwort.
Warnsignal: „Der Erfolg hängt von zu vielen Faktoren bei Ihnen ab.“ Derselbe Anbieter, der im Vertrieb konkrete Effizienzgewinne versprach, kann plötzlich nichts mehr messen.
Der Bewertungsbogen macht aus Eindrücken ein Ergebnis. Jede Frage wird direkt nach dem Gespräch bewertet, solange die Antworten frisch sind. Bewertet wird die Antwort, nicht der Auftritt.
Punkteschema je Frage:
| Punkte | Bedeutung |
|---|---|
| 0 | Warnsignal: Ausweichantwort, Pauschalzusage oder Antwort verweigert |
| 1 | Teilweise: nachvollziehbare Antwort, aber ohne Beleg, Zahl oder Dokument |
| 2 | Gute Antwort: konkret, mit vorzeigbarem Artefakt, Zahl oder benanntem Nachweis |
Auswertungstabelle zum Ankreuzen:
| Block | Fragen | Maximale Punkte | Erreichte Punkte |
|---|---|---|---|
| 1 Referenzen und Vorgehen | 1 bis 6 | 12 | ____ |
| 2 Architektur und Hosting | 7 bis 13 | 14 | ____ |
| 3 Daten und Sicherheit | 14 bis 20 | 14 | ____ |
| 4 AI Act und Compliance | 21 bis 26 | 12 | ____ |
| 5 Betrieb und Übergabe | 27 bis 33 | 14 | ____ |
| 6 Wissenstransfer und Team | 34 bis 38 | 10 | ____ |
| 7 Vertrag und Exit | 39 bis 44 | 12 | ____ |
| 8 Preis und Abrechnung | 45 bis 50 | 12 | ____ |
| Gesamt | 1 bis 50 | 100 | ____ |
Schwellen und Empfehlung:
| Ergebnis | Empfehlung |
|---|---|
| 80 bis 100 Punkte | Fortsetzen. Offene Einzelpunkte als schriftliche Bringschuld vor Vertragsschluss nachfordern. |
| 60 bis 79 Punkte | Nur mit Auflagen fortsetzen. Jede 0- und 1-Bewertung wird schriftlich nachgefordert; ohne Beleg keine Vor-Vertragsphase. |
| Unter 60 Punkte | Nicht fortsetzen. Die Lücken sind strukturell, nicht rhetorisch. Ein zweites Gespräch ändert daran erfahrungsgemäß wenig. |
KO-Regel (überstimmt jeden Punktwert): Die Fragen 2, 7, 8, 14, 17, 21, 27 und 39 sind KO-Fragen. Erhält auch nur eine davon 0 Punkte, gilt die Empfehlung „nicht fortsetzen“ unabhängig vom Gesamtergebnis. Ausnahme: Die Geschäftsführung entscheidet ausdrücklich, den Punkt zu eskalieren, und der Anbieter räumt ihn schriftlich und fristgebunden aus. Ein zweites Warnsignal auf derselben KO-Frage beendet den Auswahlprozess endgültig.
Zwei Hinweise zur Anwendung. Erstens: Bei mehreren Anbietern denselben Bogen verwenden und von denselben Personen ausfüllen lassen; sonst vergleicht man Bewerter statt Anbieter. Zweitens: Das Ergebnis ist eine Entscheidungshilfe für den Auswahlprozess, kein Ersatz für technische Prüfung und Rechtsprüfung vor Vertragsschluss.
Alle Rechtsangaben in diesem Katalog sind redaktionell aufbereitete Orientierung auf dem Stand Juli 2026, keine Rechtsberatung. Die Fristenlage der KI-Verordnung war bei Redaktionsschluss in Bewegung; der Änderungsrechtsakt (Digital Omnibus on AI) war angenommen, aber noch nicht im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Vor verbindlichen Terminzusagen ist der aktuelle Stand zu prüfen.
Ein Briefing pro Woche: Entscheidungsfragen, eingeordnete Zahlen und Fristen. Ihre Adresse geben wir nicht weiter.
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