Korrekturen
Wie wir mit Fehlern umgehen
Wir machen Fehler sichtbar, statt sie stillschweigend zu beheben. Ein
Magazin, das Zahlen anderer prüft, verliert seinen Maßstab, sobald es die
eigenen Korrekturen versteckt.
Vier Regeln. Erstens: Inhaltliche Korrekturen werden im
Beitrag am Ende vermerkt, mit Datum und der Angabe, was vorher dort stand.
Zweitens: Korrekturen, die eine Kernaussage betreffen, stehen
zusätzlich auf dieser Seite. Drittens: Sprachliche Glättungen
und Tippfehler vermerken wir nicht, weil eine Liste, die alles enthält, nichts
zeigt.
Viertens: Angaben zum Rechtsstand führen wir laufend nach.
Sie tragen das Datum der letzten Prüfung und der nächsten Wiedervorlage direkt
an der Aussage. Eine Änderung dort erscheint nicht als Einzeleintrag in dieser
Liste, auch dann nicht, wenn wir eine Frist zuvor falsch eingeordnet hatten.
Der Grund ist praktisch: Fristenangaben ändern sich bei laufender Gesetzgebung
mehrfach im Quartal, und eine Liste, die jede Nachführung aufnimmt, verdeckt die
Fehler, auf die es ankommt. Die Transparenz liegt hier im sichtbaren Datum, nicht
im Archiv. Wo Sie kein Prüfdatum an einer Rechtsangabe finden, ist das ein Mangel, schreiben Sie uns.
Fehler melden
Wenn Ihnen ein sachlicher Fehler auffällt, schreiben Sie uns über die
Kontaktseite. Ein Hinweis mit Quelle ist am
hilfreichsten. Wir antworten auch dann, wenn wir dem Hinweis nicht folgen, und
sagen, warum.
Korrekturen
29. Juli 2026, Rechtsstand zum AI Act war überholt
Betroffen: der Beitrag zu den Betreiberpflichten aus dem
AI Act sowie weitere Beiträge, die auf dessen Fristen verweisen.
Was falsch war: Der Beitrag erschien mit dem Stand vom
23. Juli 2026 und schrieb, die Änderungsverordnung sei noch nicht im Amtsblatt
veröffentlicht, weshalb formal die ursprünglichen Fristen gelten. Das war am
23. Juli zutreffend und wenige Tage später nicht mehr.
Was gilt: Die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026
wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und
ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten.
Was wir geändert haben: Rechtsstand und Verordnungsnummer
im Beitrag berichtigt. Zusätzlich haben wir eine Regel aufgenommen, dass
Beiträge zu Rechtspflichten unmittelbar vor Veröffentlichung erneut gegen die
Primärquelle geprüft werden und ein Datum für die nächste Prüfung tragen. Ein
Rechtsstand, der bei Erscheinen sechs Tage alt ist, ist bei fristgetriebenen
Themen zu alt.
29. Juli 2026, eine Zahl, die unsere eigene Prüfung verworfen hatte
Betroffen: ein Leitfaden im Titel sowie mehrere Beiträge im
Fließtext.
Was falsch war: Unsere eigene Prüfung der verbreiteten
95-Prozent-Aussage kam zum Ergebnis, dass die Zahl als allgemeine Scheiterquote
nicht trägt und dass die Quelle sie so auch nicht behauptet. Trotzdem wurde sie
an anderer Stelle im Magazin als Quote verwendet, unter anderem in einer
Überschrift und einmal ausdrücklich als „belegt hoch“.
Zusätzlich sachlich verschoben: Die Zahl bezeichnet
Organisationen ohne messbaren Ergebniseffekt, nicht Pilotprojekte, die den
Produktivbetrieb nicht erreichen. Diese Umdeutung macht aus einer Aussage über
Wirkung eine Aussage über Projektabbrüche.
Was wir geändert haben: Die Verwendung als Quote wurde im
gesamten Bestand aufgelöst und durch die Formulierung ersetzt, die unsere
Prüfung als tragfähig ausweist. Ins Redaktionsstatut ist die Regel aufgenommen, dass eine von uns verworfene Zahl im
übrigen Magazin nicht weiterverwendet werden darf.
Warum das hier steht: Der Widerspruch betraf nicht eine
Randnotiz, sondern das Verhältnis zwischen unserem Prüfformat und unserer
eigenen Erzählung. Genau dafür ist diese Seite da.