Ausgabe 39/2026 · Stand: Mittwoch, 23. September 2026 Das Fachmagazin für KI-Transformation im Mittelstand
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Arbeitshilfe

Produktiv-Readiness-Check: 37 Kriterien, bevor ein KI-System in den Betrieb geht

Viele KI-Piloten überzeugen in der Vorführung und scheitern im Alltag. Der Grund ist selten das Modell. Es fehlen Kontrollen: Messung, Protokoll, Rückfallweg, klare Zuständigkeit. Dieser Check macht sichtbar, welche Kontrollen stehen und welche fehlen.

Veröffentlicht · Aktualisiert · 15 Min. Lesezeit
Controller notiert am Rand einer ausgedruckten Zahlenaufstellung, daneben ein Tischrechner.
Jede Zahl im Business-Case braucht eine Herkunft. Symbolbild, KI-generiert für KIONIER.

Viele KI-Piloten überzeugen in der Vorführung und scheitern im Alltag. Der Grund ist selten das Modell. Es fehlen Kontrollen: Messung, Protokoll, Rückfallweg, klare Zuständigkeit. Dieser Check macht sichtbar, welche Kontrollen stehen und welche fehlen.

Wofür: Die Arbeitshilfe prüft ein einzelnes KI-System vor dem Produktivgang. Sie liefert je Dimension einen Punktwert von 0 bis 10, eine Freigabeempfehlung und eine begründete Lückenliste.

Für wen: Geschäftsführung, CIO und KI-Verantwortliche im Mittelstand mit 250 bis 2.000 Beschäftigten. Die Bewertung braucht kein Entwicklerwissen. Sie braucht Zugriff auf die Personen, die das System gebaut haben oder betreiben.

Zeitbedarf: Etwa 60 bis 90 Minuten für die erste vollständige Bewertung eines Systems. Eine Wiederholungsmessung dauert deutlich kürzer, weil die Nachweise dann vorliegen.

Ein Hinweis vorab: Wo dieser Check Artikel der KI-Verordnung oder Normen nennt, dient das der Orientierung. Er ersetzt keine Rechtsberatung.

So funktioniert die Bewertung

Jedes der 37 Kriterien erhält 0, 1 oder 2 Punkte. Bewertet wird der Nachweis, nicht die Absicht. Ein Plan ohne Umsetzung zählt nicht als erfüllt.

Punkte Bedeutung Anforderung an den Nachweis
0 Nicht vorhanden Es gibt weder Regelung noch Umsetzung noch Verantwortlichen.
1 Angelegt Eine Regelung existiert und wurde umgesetzt, aber ohne Messung oder ohne Beleg.
2 Nachgewiesen Die Kontrolle wirkt, ist dokumentiert und lässt sich auf Nachfrage belegen.

Der Dimensionswert entsteht aus der Punktsumme: Summe geteilt durch die maximal mögliche Punktzahl der Dimension, multipliziert mit 10. Eine Dimension mit sechs Kriterien und 9 von 12 Punkten steht also bei 7,5.

Dimensionswert Lesart
unter 5,0 Rot. In diesem Feld ist das System nicht betriebsfähig.
5,0 bis 6,9 Gelb. Betrieb nur mit Auflagen und terminierter Nachbesserung.
ab 7,0 Grün. Das Feld trägt einen regulären Betrieb.

Freigaberegel: Ein Produktivgang ist vertretbar, wenn alle sechs Dimensionen mindestens 6,0 erreichen und kein KO-Kriterium auf 0 steht. Ein kontrollierter Betrieb mit enger Nutzergruppe ist ab durchgängig 5,0 möglich, ebenfalls nur ohne offene KO-Punkte.

KO-Regel: Acht Kriterien sind als KO markiert. Steht eines davon auf 0 Punkten, bleibt das System im Pilotstatus. Das gilt unabhängig von allen anderen Werten. Ein guter Durchschnitt gleicht ein fehlendes Protokoll oder eine fehlende Eingriffsmöglichkeit nicht aus.

Die sechs Dimensionen und ihre 37 Kriterien

Dimension 1: Datenbasis (Kriterien 1 bis 6)

Ein KI-System ist so verlässlich wie das Wissen, aus dem es schöpft. Diese Dimension prüft Herkunft, Schutz und Pflege der Daten.

Nr. Kriterium Prüffrage Nachweis-Artefakt
1 Quellenregister Ist jede angebundene Datenquelle mit Eigentümer und Freigabe erfasst? Quellenliste mit Freigabevermerk je Quelle
2 Vertraulichkeitsstufen Ist jede Quelle eingestuft: öffentlich, intern, vertraulich, personenbezogen? Klassifikationsübersicht, Stufen-Label an den Inhalten
3 Schutzfilter für Personendaten (KO) Werden personenbezogene Angaben vor der Aufnahme in den Wissensindex entfernt oder maskiert? Filterkonfiguration plus Testlauf mit Prüfbeispielen
4 Aktualität Gibt es einen festen Zyklus, der neue Inhalte aufnimmt und veraltete entfernt? Aktualisierungsplan, Zeitstempel im Index
5 Trefferqualität Wird gemessen, ob die Suche die richtigen Belegstellen findet? Referenz-Fragenset mit dokumentierten Trefferquoten
6 Lösch- und Aufbewahrungsregeln Greifen Löschfristen auch für abgeleitete Daten wie den Suchindex? Löschkonzept, Protokoll einer durchgeführten Löschung

Dimension 2: Architektur (Kriterien 7 bis 12)

Diese Dimension prüft, ob das System auf austauschbaren, steuerbaren Bausteinen ruht oder an einem einzelnen Anbieter und einem einzelnen Stand klebt.

Nr. Kriterium Prüffrage Nachweis-Artefakt
7 Zentrale Modellzugangsschicht Laufen alle Modellaufrufe über eine gemeinsame Zwischenschicht mit Ausweichmodell? Architekturbild, Protokoll eines Umschalttests
8 Getrennte Wissenssuche Ist die Suche im Firmenwissen ein eigener Baustein, unabhängig vom Sprachmodell? Komponentenübersicht mit Schnittstellenbeschreibung
9 Versionierte Anweisungen Liegen Prompts und Verhaltensregeln versioniert außerhalb des Programmcodes? Versionsverlauf mit Freigabevermerken
10 Ein- und Ausgabefilter Prüfen Filter jede Eingabe und jede Antwort vor der Auslieferung? Filterregeln plus Testprotokoll
11 Reproduzierbarkeit Lässt sich jede Antwort einer Modell- und Regelversion zuordnen? Versionsangabe im Protokolleintrag
12 Kostensteuerung Existieren Budgetgrenze, Alarm und automatische Drossel je Anwendungsfall? Kostenbericht, Alarmkonfiguration

Dimension 3: Sicherheit (Kriterien 13 bis 18)

Sprachmodelle öffnen neue Angriffswege. Manipulierte Eingaben, Datenabfluss über Antworten und kompromittierte Komponenten sind die häufigsten. Diese Dimension prüft die Abwehr.

Nr. Kriterium Prüffrage Nachweis-Artefakt
13 Schlüsselverwaltung (KO) Liegen Zugangsdaten und Schlüssel in einem zentralen Tresor statt im Code? Tresor-Inventar, Ergebnis eines Code-Scans
14 Abwehr manipulierter Eingaben Wurde getestet, ob eingeschleuste Anweisungen die Regeln aushebeln? Angriffs-Testset mit dokumentierter Abwehrquote
15 Durchgreifende Zugriffsrechte (KO) Sieht die Suche nur Dokumente, die der anfragende Nutzer sehen darf? Rechtekonzept plus Stichprobentest mit zwei Rollen
16 Abflusskontrolle Verhindert eine Kontrolle, dass Vertrauliches in Antworten auftaucht? Maskierungsregeln, Ergebnis eines Lecktests
17 EU-Datenpfad Ist je Dienst dokumentiert, wo Daten liegen und wer administrativ zugreifen kann? Regionsnachweis, Vertragsauszug, Unterauftragnehmerliste
18 Lieferkettenprüfung Werden Komponenten und Bibliotheken auf Schwachstellen geprüft? Komponentenverzeichnis, letzter Scan-Bericht

Dimension 4: Recht und Nachweis (Kriterien 19 bis 25)

Diese Dimension prüft die Auskunftsfähigkeit: Kann das Unternehmen belegen, was das System tut, warum es zulässig ist und wer eingreifen kann? Die genannten Artikel dienen der Orientierung.

Nr. Kriterium Prüffrage Nachweis-Artefakt
19 Inventareintrag (KO) Ist das System im KI-Verzeichnis mit Zweck und Verantwortlichem erfasst? Inventarauszug mit Datum
20 Risikoeinstufung (KO) Ist die Einstufung nach der KI-Verordnung schriftlich begründet? Einstufungsdokument mit Begründung und Prüfdatum
21 Systembeschreibung Beschreibt ein Dokument Zweck, Grenzen und Datenbasis des Anwendungsfalls? Versionierte Systembeschreibung
22 KI-Kennzeichnung Erkennen Nutzer, dass sie mit einem KI-System arbeiten? Oberflächentext, Kennzeichnungsregel
23 Eingriffsmöglichkeit (KO) Kann eine benannte Person Ausgaben stoppen, korrigieren oder verwerfen? Beschriebener Eingriffsweg plus Protokoll einer Übung
24 Lückenloses Protokoll (KO) Wird jede produktive Anfrage nach festem Schema aufgezeichnet? Protokollauszug, Abdeckungsquote als Kennzahl
25 Verarbeitungsverträge Sind Auftragsverarbeitung und Unterauftragnehmer je Anbieter geregelt? Vertragsliste mit Stand und Änderungsklausel

Dimension 5: Betrieb (Kriterien 26 bis 32)

Ein System ohne Messung, Rückfallweg und Störungsprozess ist kein Betrieb, sondern ein Dauerversuch. Diese Dimension prüft die Betriebsfähigkeit.

Nr. Kriterium Prüffrage Nachweis-Artefakt
26 Qualitätsprüfung vor Freigabe Läuft vor jeder Änderung ein automatisierter Test gegen ein Prüfset? Prüfset, letzter Testbericht
27 Gemessene Fehlerrate Ist der Anteil falscher Antworten gemessen, mit Angabe der Stichprobengröße? Messbericht mit Fehlerrate und Stichprobenumfang
28 Betriebssicht Sind Antwortzeit, Fehler und Kosten laufend sichtbar und alarmiert? Betriebsübersicht, Alarmregeln
29 Rückfallweg (KO) Lässt sich in Minuten auf die letzte funktionierende Version zurückschalten? Protokoll einer geübten Rückschaltung mit Zeitangabe
30 Störungsprozess Ist geregelt, wer bei einer Störung wie schnell reagiert? Störungsleitfaden mit Zuständigkeit und Reaktionszeit
31 Freigabe-Sperre Blockiert die Auslieferung automatisch, wenn der Qualitätstest scheitert? Pipeline-Regel, Beispiel eines gestoppten Releases
32 Veränderungserkennung Fällt auf, wenn sich Antwortverhalten nach Modell- oder Datenwechsel verschiebt? Vergleichslauf, Abweichungsalarm

Dimension 6: Organisation (Kriterien 33 bis 37)

Technik trägt nur, wenn der Fachbereich Verantwortung übernimmt und die Nutzer mitziehen. Diese Dimension prüft die organisatorische Verankerung.

Nr. Kriterium Prüffrage Nachweis-Artefakt
33 Abgegrenzter Zweck Ist schriftlich festgelegt, was das System leisten soll und was ausdrücklich nicht? Zweckbeschreibung mit Ausschlussliste
34 Erfolgswert mit Ausgangsmessung Gibt es eine fachliche Kennzahl mit gemessenem Startwert? Kennzahlendefinition, Ausgangsmessung mit Datum
35 Fachliche Freigabe Verantwortet der Fachbereich die inhaltliche Qualität der Antworten? Benannter Freigabeverantwortlicher, Freigabeprotokoll
36 Rückmeldeweg Fließen Nutzerhinweise nachweisbar in die Verbesserung ein? Rückmeldeliste, abgeleitete Änderungen
37 Begleitete Einführung Wurden Nutzer geschult und wird die Nutzung gemessen? Schulungsnachweis, Nutzungskennzahl

Die acht KO-Kriterien im Überblick

Die KO-Kriterien sind die Punkte, an denen ein Ausfall nicht intern bleibt.

  • Ohne Schutzfilter (Nr. 3) droht ein meldepflichtiger Datenvorfall.
  • Ohne Tresor (Nr. 13) liegt der Generalschlüssel offen.
  • Ohne durchgreifende Rechte (Nr. 15) sieht der Praktikant die Vorstandsunterlagen.
  • Ohne Inventar und Einstufung (Nr. 19, 20) ist das Unternehmen gegenüber einer Aufsicht nicht auskunftsfähig.
  • Ohne Eingriffsmöglichkeit (Nr. 23) läuft ein fehlerhaftes System ungebremst weiter.
  • Ohne Protokoll (Nr. 24) lässt sich kein Vorfall rekonstruieren.
  • Ohne Rückfallweg (Nr. 29) wird jede schlechte Änderung zum Ausfall.

Deshalb gilt: Ein einziges dieser acht Kriterien auf 0 Punkten stoppt den Produktivgang. Die Sperre fällt erst, wenn der Nachweis vorliegt.

Referenzarchitektur für den EU-Betrieb

Die Führungsebene muss keine Systemdiagramme lesen. Sie muss wissen, welche Kontrollstationen eine Anfrage durchläuft. Das Zielbild lässt sich in vier Abschnitten beschreiben.

Erstens, der Wissensaufbau. Firmendokumente gelangen nicht direkt in das System. Sie durchlaufen eine Aufnahmestrecke: Herkunft wird erfasst, Vertraulichkeit eingestuft, Personenbezug entfernt oder maskiert. Erst dann landet der Inhalt im durchsuchbaren Index. Dieser Index liegt in einem EU-Rechenzentrum und trägt an jedem Dokument ein Rechte-Etikett.

Zweitens, der Antwortweg. Jede Nutzeranfrage passiert zuerst einen Eingabefilter, der manipulierte oder unzulässige Eingaben abfängt. Danach sucht das System passende Belegstellen, aber nur in Dokumenten, die der Nutzer sehen darf. Der Modellaufruf läuft über eine zentrale Zugangsschicht. Fällt der Hauptanbieter aus, schaltet sie auf ein zweites Modell in der EU um. Vor der Auslieferung prüft ein Ausgabefilter die Antwort auf vertrauliche Inhalte und Auffälligkeiten.

Drittens, die Aufzeichnung. Parallel zu jeder Anfrage entsteht ein Protokolleintrag nach festem Schema. Er ist nachträglich nicht veränderbar. Ein Teil der Anfragen geht zusätzlich in eine laufende Qualitätsstichprobe.

Viertens, der Maschinenraum. Schlüssel und Zugangsdaten liegen in einem zentralen Tresor mit Zugriffprotokoll. Jede Änderung an Modell, Anweisungen oder Regeln läuft durch eine Freigabestrecke mit automatischem Qualitätstest. Scheitert der Test, wird nicht ausgeliefert. Geht trotzdem etwas schief, führt ein geübter Rückfallweg in Minuten zur letzten funktionierenden Version.

Zum EU-Betrieb gehört Ehrlichkeit: Die pauschale Zusage, dass nichts die EU verlässt, ist selten belegbar. Belegbar sind fünf Einzelpunkte: der Speicherort je Dienst, die Regelung administrativer Zugriffe, die Schlüsselhoheit, der vertragliche Mechanismus für Rest-Transfers und die Klausel zu Unterauftragnehmern. Wer diese fünf Punkte dokumentiert hat, besteht die Nachfrage. Wer nur die Pauschalzusage hat, besteht sie nicht.

Das Mindestschema für das Protokoll

Kriterium 24 verlangt ein Protokoll nach festem Schema. Die folgende Feldliste ist die Untergrenze für einen prüffähigen Betrieb. Jeder produktive Vorgang erzeugt genau einen Eintrag mit allen Feldern.

Feld Inhalt Wozu es dient
Vorgangsnummer eindeutige Kennung Zuordnung über alle Bausteine hinweg
Zeitstempel Datum und Uhrzeit in UTC zeitliche Ordnung, Aufbewahrung
Nutzerrolle Rolle statt Klarname Rechtekontext ohne unnötigen Personenbezug
Anwendungsfall Kennung des Use-Cases Trennung mehrerer Systeme, Risikobezug
Modell- und Regelversion eingesetzte Versionen Reproduzierbarkeit, Fehlereingrenzung
Eingabe-Prüfsumme Streuwert statt Klartext Beleg ohne unnötige Datenspeicherung
Genutzte Belegstellen Dokument, Abschnitt, Vertraulichkeitsstufe Begründbarkeit der Antwort
Filterentscheidungen welche Regel griff, mit Ergebnis Nachweis der Schutzwirkung
Ausgeführte Aktion geantwortet, verweigert, eskaliert Grundlage der Aufsicht
Menschlicher Eingriff wer, was, warum, oder leer Beleg der Eingriffsmöglichkeit
Antwortzeit und Kosten Millisekunden, Verbrauchswerte Betriebs- und Kostensteuerung
Aufbewahrungsklasse Frist je Eintrag gesteuerte Löschung
Manipulationsschutz verkettete Prüfsummen, Signatur Beleg der Unveränderbarkeit

Drei Betriebsregeln gehören dazu. Erstens: Einträge werden nur angehängt, nie geändert. Zweitens: Wer das Protokoll liest, wird selbst protokolliert. Drittens: Der Anteil vollständig protokollierter Vorgänge ist eine Kennzahl mit Zielwert 100 Prozent.

Mapping: Kriterium und Regelwerk

Die Tabelle verbindet jedes Kriterium mit den einschlägigen Regelwerken. Sie zeigt, dass der Check kein Selbstzweck ist: Wer die 37 Kriterien belegt, hat den Kern der Pflichten- und Normenlandschaft technisch unterlegt. Alle Zuordnungen sind Orientierung, keine Rechtsauskunft. ISO-Angaben nennen die thematisch nächstliegenden Regelungsbereiche.

Nr. KI-Verordnung (Orientierung) ISO/IEC 42001:2023 ISO/IEC 27001:2022 OWASP LLM Top 10 (2025)
1 Art. 10 Daten-Governance A.7 Daten 5.9 Inventar LLM04
2 Art. 10 A.7 Daten 5.12 Klassifizierung LLM02
3 Art. 10 A.7 Daten 8.11 Datenmaskierung LLM02
4 Art. 10 A.7 Daten 5.33 Aufzeichnungen LLM09
5 Art. 15 Genauigkeit Kap. 9 Bewertung LLM09
6 Art. 10 A.7 Daten 8.10 Löschung LLM02
7 Art. 15 Robustheit A.6 Lebenszyklus 8.14 Redundanz LLM10
8 A.6 Lebenszyklus LLM08
9 Art. 12 i. V. m. Art. 15 A.6 Lebenszyklus 8.32 Änderungssteuerung LLM07
10 Art. 15 A.6 Lebenszyklus 8.26 Anwendungssicherheit LLM01, LLM05
11 Art. 12 Aufzeichnung A.6 Lebenszyklus 8.15 Protokollierung
12 Kap. 9 Bewertung LLM10
13 Art. 15 Cybersicherheit A.4 Ressourcen 8.24 Kryptographie LLM07
14 Art. 15 A.6 Lebenszyklus 8.26 Anwendungssicherheit LLM01
15 Art. 15 A.9 Nutzung 5.15 Zugangssteuerung LLM08
16 Art. 15 A.9 Nutzung 8.12 Abflusskontrolle LLM02, LLM05
17 (DSGVO-Schnittstelle) A.10 Dritte 5.19 bis 5.23 Lieferanten LLM03
18 Art. 15 A.10 Dritte 8.8 Schwachstellen LLM03
19 Art. 26 Betreiberpflichten Kap. 4, A.2 Politik 5.9 Inventar
20 Art. 6 Einstufung Kap. 6, A.5 Folgenabschätzung
21 Art. 11 / Anhang IV A.6 Lebenszyklus 5.37 Betriebsverfahren
22 Art. 50 Transparenz A.8 Information LLM09
23 Art. 14 und Art. 26 Aufsicht A.9 Nutzung LLM06
24 Art. 12 und Art. 26 Logs A.6 Lebenszyklus 8.15 Protokollierung
25 Art. 26 (DSGVO-Schnittstelle) A.10 Dritte 5.19 Lieferanten LLM03
26 Art. 9 Risikomanagement Kap. 8 Betrieb 8.29 Testen LLM09
27 Art. 15 Genauigkeit Kap. 9 Bewertung LLM09
28 Art. 72 Beobachtung Kap. 9 Bewertung 8.16 Überwachung LLM10
29 Art. 15 Robustheit Kap. 8 Betrieb 8.13 Sicherung
30 Art. 73 Vorfallsmeldung Kap. 10 Verbesserung 5.24 bis 5.26 Vorfälle
31 Art. 9 Kap. 8 Betrieb 8.32 Änderungssteuerung
32 Art. 72 Kap. 9 Bewertung 8.16 Überwachung LLM09
33 Art. 26 zweckgemäßer Einsatz Kap. 6 Planung LLM06
34 Kap. 9 Bewertung
35 Art. 14 (fachliche Aufsicht) A.3 Rollen
36 Art. 72 (Rückmeldungen) Kap. 10 Verbesserung
37 Art. 4 KI-Kompetenz A.4 Ressourcen 6.3 Schulung

Durchgespieltes Beispiel

Das folgende Unternehmen ist fiktiv und typisiert. Es bündelt Muster, die in vergleichbaren Häusern wiederkehren.

Die „Elektro Nord GmbH“ (fiktiv), ein Hersteller von Schaltanlagen mit 900 Beschäftigten, hat einen Wissensassistenten für den technischen Kundendienst gebaut. Das System durchsucht Handbücher, Servicemeldungen und alte Tickets. Es schlägt den Technikern Antwortentwürfe vor. Der Pilot läuft seit fünf Monaten bei zwölf Nutzern. Der Vertrieb drängt auf die Ausweitung auf 140 Nutzer.

Die Bewertung mit diesem Check ergibt folgendes Bild.

Dimension Punkte Wert (0 bis 10) Ampel Kernbefund
1 Datenbasis 7 von 12 5,8 Gelb Quellen erfasst, aber kein Schutzfilter-Test, keine Trefferquotenmessung
2 Architektur 8 von 12 6,7 Gelb Zugangsschicht vorhanden, Anweisungen aber im Code, keine Kostendrossel
3 Sicherheit 6 von 12 5,0 Gelb Tresor vorhanden, aber Suche ignoriert Nutzerrechte (Nr. 15 auf 0)
4 Recht und Nachweis 5 von 14 3,6 Rot Kein Inventareintrag (Nr. 19 auf 0), Protokoll nur teilweise (Nr. 24 auf 1)
5 Betrieb 6 von 14 4,3 Rot Kein Prüfset, keine gemessene Fehlerrate, Rückfallweg ungeübt (Nr. 29 auf 1)
6 Organisation 7 von 10 7,0 Grün Zweck klar, Fachbereich engagiert, aber kein Startwert der Kennzahl

Zwei KO-Kriterien stehen auf 0: die durchgreifenden Zugriffsrechte (Nr. 15) und der Inventareintrag (Nr. 19). Die Freigaberegel greift. Der Rollout auf 140 Nutzer ist gestoppt, obwohl die Organisation grün ist und die Nutzer zufrieden sind.

Die Lückenliste macht daraus einen Plan mit drei Paketen. Paket eins: Rechte-Etiketten im Index nachziehen und mit zwei Testrollen belegen. Paket zwei: Inventareintrag und Risikoeinstufung erstellen, Protokollschema vervollständigen. Paket drei: Prüfset aus 150 echten Serviceanfragen aufbauen, Fehlerrate erstmals messen, Rückschaltung üben.

Nach acht Wochen zeigt die Nachmessung: Dimension 3 auf 7,5, Dimension 4 auf 7,1, Dimension 5 auf 6,4. Keine KO-Sperre mehr, alle Dimensionen über 6,0. Der kontrollierte Rollout startet mit einer Auflage: monatliche Stichprobe der Fehlerrate, bis drei Messungen stabil unter dem Zielwert liegen.

Der Punkt dieses Beispiels: Der Check hat den Rollout nicht verhindert. Er hat ihn um acht Wochen verschoben und dafür belegbar gemacht. Das ist der Tausch, den diese Arbeitshilfe anbietet.

Grenzen dieses Werkzeugs

Der Check bewertet ein einzelnes System zu einem Stichtag. Er ersetzt weder ein Managementsystem nach ISO/IEC 42001 noch eine Rechtsprüfung nach der KI-Verordnung. Die Zuordnungen in der Mapping-Tabelle sind Orientierung. Verbindlich wird eine Einstufung erst durch die juristische Bewertung im eigenen Haus.

Die Punktlogik ist bewusst grob. Sie unterscheidet drei Stufen, wo die Wirklichkeit feiner ist. Das ist gewollt: Die Dreistufigkeit zwingt zur Nachweisfrage und verhindert Scheingenauigkeit. Sie taugt aber nicht als alleinige Grundlage für Investitionsentscheidungen.

Der Check misst Kontrollen, nicht Nutzen. Ein System kann alle 37 Kriterien erfüllen und trotzdem wirtschaftlich sinnlos sein. Die Nutzenfrage gehört in eine eigene Rechnung.

Schwellenwerte wie die Freigabegrenze von 6,0 sind Erfahrungswerte für interne Assistenzsysteme. Bei Systemen mit Außenwirkung, mit automatischer Weiterverarbeitung oder in regulierten Bereichen sind sie strenger anzusetzen. Wer zweifelt, wählt die strengere Lesart und dokumentiert den Zweifel.

Quellen und Methodik

Das Kriterienraster wurde redaktionell aus den unten genannten Regelwerken und aus dokumentierten Ausfallmustern produktiver KI-Systeme entwickelt. Rechtsangaben geben den Stand Juli 2026 wieder und sind Orientierung, keine Rechtsberatung. Der Digital Omnibus on AI ist vom Rat gebilligt und unterzeichnet; verbindlich wird er mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, die im Juli 2026 noch ausstand.

  1. Europäische Union: Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung), Amtsblatt der EU, 2024. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R1689
  2. Rat der Europäischen Union: „Artificial intelligence: Council gives final green light to simplify and streamline rules“, Pressemitteilung zum Digital Omnibus on AI, 29. Juni 2026. https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2026/06/29/
  3. Europäische Kommission: Leitlinien zu den Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung, C(2026) 5054 final, 20. Juli 2026.
  4. ISO/IEC 42001:2023: Information technology — Artificial intelligence — Management system. Internationale Organisation für Normung, Dezember 2023.
  5. ISO/IEC 27001:2022: Informationssicherheit, Cybersicherheit und Datenschutz — Informationssicherheitsmanagementsysteme — Anforderungen. Internationale Organisation für Normung, 2022.
  6. OWASP Foundation: OWASP Top 10 for LLM Applications 2025. OWASP GenAI Security Project, 2025. https://genai.owasp.org/llm-top-10/

Passende Vertiefung im Journal

  • „KI-Systeme vom Pilot in den verantworteten Betrieb“, der Weg vom bestandenen Check zum geregelten Betriebsmodell.
  • „KI-Servicebetrieb: SLA, Evaluation, Incident Response“, vertieft die Betriebsdimension dieses Checks.
  • „KI-Governance mit nachweisbaren Kontrollen“, das Kontrollprinzip hinter der Nachweislogik dieser Arbeitshilfe.
  • „Berechtigungen in Unternehmens-KI“, vertieft Kriterium 15, die durchgreifenden Zugriffsrechte.
  • „Der tatsächliche KI-TCO: 24 Kostenpositionen“, die Kostenseite, die dieser Check bewusst ausklammert.

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