Die KI-Strategie: vom leeren Blatt zum beschlossenen Programm
32 Min. Lesezeit
Jetzt lesenWarum KI-Projekte an Daten scheitern und was vorher zu tun ist: Datenreife je Use-Case prüfen, Kosten ehrlich rechnen, Zugriff, DSGVO und AI Act klären.
KIONIER Guide, Datenfundament
Stand: Juli 2026, dieser Guide wird laufend aktualisiert.
KI-Projekte im Mittelstand scheitern häufiger an den eigenen Daten als an der Technologie. Gartner nannte 2024 schlechte Datenqualität als ersten Grund, warum mindestens 30 Prozent der GenAI-Projekte nach dem Proof of Concept enden. Die Abhilfe ist kein Großprojekt, sondern eine Reihenfolge: Datenreife wird pro Anwendungsfall geprüft, bevor Budget und Anbieter feststehen. Fünf Fragen genügen: Welche Daten braucht der Use-Case, wo liegen sie, wer darf zugreifen, wie gut sind sie, was kostet die Lücke? Wer diese Fragen vor dem Start beantwortet, erkennt tote Use-Cases früh und plant die Datenaufbereitung als eigenen Budgetposten ein. Als Größenordnung im typisierten Beispiel dieses Guides: rund ein Drittel des Projektbudgets einmalig, rund ein Zehntel dauerhaft.
Die Entscheidung über ein KI-Projekt fällt selten im Lenkungskreis. Sie fällt Jahre vorher, in der Pflege der Artikelstämme und der Ordnung der Dateiablagen. Ein Sprachmodell kann nur wiedergeben, was der Bestand hergibt. Widersprüche im Bestand werden nicht geglättet, sondern schneller reproduziert.
Die Befundlage ist über Jahre und Herausgeber hinweg erstaunlich einheitlich. Sie lässt sich in einer Tabelle zusammenfassen.
| Befund | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| GenAI-Projekte, die nach dem Proof of Concept enden | mindestens 30 % (Datenqualität als erster Grund) | Gartner 2024 |
| Unternehmen, die die Mehrheit ihrer KI-Initiativen aufgaben | 42 % | S&P Global 2025 |
| KI-Projekte insgesamt, die ihre Ziele verfehlen | über 80 %; Datenprobleme unter den fünf Hauptursachen | RAND 2024 |
| Data Leader, die Datenqualität und Readiness als Haupthindernis nennen | 43 % | Informatica 2025 |
| Unternehmen, bei denen über die Hälfte der KI-Projekte an Daten-Readiness hängt | 42 % | Fivetran 2025 |
| Neu erzeugte Datensätze mit mindestens einem kritischen Fehler | 47 % | Nagle/Redman/Sammon, HBR 2017 |
| Durchschnittliche Jahreskosten schlechter Datenqualität je Großunternehmen | 12,9 Mio. US-Dollar | Gartner 2020 |
Zwei Zahlen verdienen einen zweiten Blick. Die HBR-Untersuchung von 2017 ließ 75 Führungskräfte je 100 eigene Datensätze prüfen. Nur 3 Prozent der Bestände erreichten ein akzeptables Qualitätsniveau. Das war vor der KI-Welle. Dieselben Bestände sollen heute Sprachmodelle speisen. Und die Gartner-Kostenzahl beschreibt den Normalbetrieb, nicht den Störfall. Schlechte Daten kosten laufend, auch ohne ein einziges KI-Projekt.
Die modellierte KIONIER-Lagebild-Erhebung unter IT-Leitungen zeigt eine klare Rangfolge. 28 Prozent nennen Datenqualität und Stammdaten als größtes Hindernis für produktive KI. 24 Prozent nennen die Integration in Altsysteme. Die Qualität der Sprachmodelle liegt mit 2 Prozent am Tabellenende. 58 Prozent stufen ihre eigenen Stammdaten als eher schlecht oder schlecht ein.
Im modellierten Querschnitt über 250 Mittelständler wiederholt sich das Bild. 54 Prozent nennen Datenqualität und Datenverfügbarkeit als Hemmnis, der höchste Wert aller Antwortoptionen. Bei der Frage nach dem schwersten Einzelhindernis liegt die Datenlage mit 22 Prozent ebenfalls vorn. Beide Werte stammen aus der modellierten KIONIER-Lagebild-Erhebung, die an publizierten Primärstudien kalibriert ist.
Die Lücke zwischen den Ebenen hat Folgen. Geschäftsführungen diskutieren Modelle und Anbieter. IT-Leitungen kämpfen mit Artikelstämmen und Berechtigungen. Budgetiert wird das, worüber diskutiert wird.
Der häufigste Einwand gegen ein Daten-Assessment lautet: Mit diesen Daten arbeiten wir seit Jahren erfolgreich. Der Einwand übersieht den Ausgleichsmechanismus. Erfahrene Mitarbeiter kennen die Widersprüche im Bestand. Sie wissen, welcher von drei Preisständen der richtige ist. Dieses Korrektiv sitzt im Kopf, nicht im System.
Ein KI-Assistent hat diesen Kopf nicht. Er findet alle drei Preisstände und zitiert sie korrekt. Die KIONIER-Fallakte „Der Wissensassistent, der drei Preise für dasselbe Teil fand“ seziert genau dieses Muster. Dort beendete ein einziger Vergleich zweier Angebotsentwürfe ein 480.000-Euro-Projekt. Beide Entwürfe waren belegt. Beide stammten aus dem eigenen Bestand. Das Tagesgeschäft hatte den Konflikt jahrelang unsichtbar gehalten.
These: Ein KI-Projekt ist der erste ehrliche Audit des eigenen Datenbestands. Wer diesen Audit nicht vorher bewusst durchführt, bekommt ihn nachher unfreiwillig, vor Publikum, zu Projektpreisen und mit beschädigtem Vertrauen.
„Wie gut sind unsere Daten?“ ist keine beantwortbare Frage. Beantwortbar ist: Wie gut sind die Daten für diesen einen Anwendungsfall? Ein Servicebot braucht andere Bestände als eine Ausschussprognose. Die Prüfung gehört deshalb an den Use-Case, nicht an das Unternehmen.
Fünf Fragen bilden den Kern jeder Datenreife-Prüfung. Sie sind bewusst so formuliert, dass Fachbereich und IT sie gemeinsam beantworten müssen.
Erstens: Welche Daten braucht der Use-Case konkret? Gemeint sind Objekte und Felder, nicht Systeme. Ein Angebotsassistent braucht Artikelstämme, Preishistorie, Kalkulationsregeln und Alt-Angebote. Alles andere ist Ballast.
Zweitens: Wo liegen diese Daten heute? Die ehrliche Antwort umfasst auch Schattenorte: Excel-Dateien, Postfächer, Netzlaufwerke, Papierordner. Je mehr Orte je Information, desto höher die Widerspruchsgefahr.
Drittens: Wer darf zugreifen, rechtlich und faktisch? Rechtlich heißt: Rechtsgrundlage, Zweckbindung, Vertraulichkeit. Faktisch heißt: Wie ist die Berechtigungslage wirklich, nicht auf dem Papier?
Viertens: Wie aktuell, vollständig und konsistent sind die Bestände? Das ist die Messfrage. Sie wird per Stichprobe beantwortet, nicht per Bauchgefühl.
Fünftens: Was kostet die Lücke? Aus den ersten vier Antworten entsteht ein Aufwand in Personentagen und Euro. Erst diese Zahl macht den Use-Case entscheidbar.
Die fünf Fragen lassen sich in ein einseitiges Profil übersetzen. Es gehört in jede Projektvorlage, bevor die Geschäftsführung Budget freigibt.
| Prüffrage | Messgröße | Erhebungsweg | Roter Bereich |
|---|---|---|---|
| Benötigte Daten | Liste der Objekte, Felder, Dokumenttypen | Workshop Fachbereich + IT, halber Tag | Liste nicht erstellbar oder strittig |
| Speicherorte | Zahl der Quellen je Information | Systeminventar plus Befragung | mehr als zwei parallel gepflegte Quellen je Kerninformation |
| Zugriff | Rechtsgrundlage je Quelle; Soll-Ist-Abgleich der Berechtigungen | Datenschutz-Check plus Stichprobe mit zwei Testrollen | offene Altordner mit sensiblen Inhalten; ungeklärte Rechtsgrundlage |
| Qualität | Dublettenquote, Befüllungsgrad der Pflichtfelder, Altersstruktur, Widerspruchsquote | Stichprobe von 100 bis 300 Objekten je Bestand | Widersprüche in führenden Feldern über 10 % |
| Kosten der Lücke | Personentage und Euro bis „gut genug für diesen Use-Case“ | Schätzung aus Stichprobe, mit Bandbreite | Aufbereitung teurer als der erwartete Jahresnutzen |
Die Schwellen in der rechten Spalte sind Erfahrungswerte für interne Assistenzsysteme, keine Norm. Wichtiger als der exakte Wert ist die Regel dahinter: Jeder rote Befund verändert den Projektzuschnitt, bevor das Projekt startet.
Die fünf Fragen brauchen kein Großprojekt. Zwei bis vier Wochen genügen, wenn der Zuschnitt stimmt. Die Stichprobe wird aus dem Produktivbestand gezogen, nicht vom Anbieter geliefert. Geprüft werden nur die Bestände des Anwendungsfalls. Das Ergebnis ist ein Datenprofil mit Ampelwertung und einer Aufwandsschätzung mit Bandbreite.
Der Zeitpunkt ist der eigentliche Hebel. Das Assessment gehört vor die Anbieterauswahl. Danach verhandelt das Unternehmen aus Kenntnis der eigenen Lage. Vorher verhandelt es auf Basis einer Demo, die auf handverlesenen Daten lief. Die Methode ist nicht neu. Fraunhofer IAIS strukturiert die Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen seit 2021 über systematische Prüfkriterien. Die Normreihe ISO/IEC 5259 gibt seit 2024 Messgrößen und Prozesse für Datenqualität in Analytik und maschinellem Lernen vor. Neu ist nur die Disziplin, beides vor der Budgetfreigabe anzuwenden.
„Unsere Daten“ ist ein Sammelbegriff für sehr verschiedene Bestände. Jede Datenart hat eigene typische Defekte und eine eigene Pflicht-Vorarbeit. Wer alle vier gleich behandelt, bereinigt an der falschen Stelle.
| Datenart | Typische Quellen | Typische Defekte | Pflicht-Vorarbeit vor dem KI-Einsatz |
|---|---|---|---|
| Unstrukturierte Dokumente | Dateiablagen, DMS, Wikis, Postfächer | Versionsstände, Duplikate, veraltete Inhalte, wilde Berechtigungen | Korridor definieren, Dubletten und Altversionen entwerten, Berechtigungen prüfen, Quellenregister anlegen |
| Stammdaten | ERP, CRM, PIM | Dubletten, leere Pflichtfelder, tote Datensätze, parallel gepflegte Stände | führendes System festlegen, Dubletten zusammenführen, Vorrangregeln definieren, Pflegeprozess einführen |
| Prozess- und Bewegungsdaten | ERP-Belege, Tickets, Workflows, Logistikdaten | Medienbrüche, fehlende Zeitstempel, uneinheitliche Statuswerte, Lücken bei manuellen Schritten | Prozesskette durchgängig erfassen, Statuswerte vereinheitlichen, Lücken dokumentieren |
| Sensor- und Maschinendaten | Steuerungen, IoT-Plattformen, Messsysteme | Kalibrierungsdrift, Ausfallzeiten, fehlende Labels, fehlender Kontext | Kalibrierung nachweisen, Ausfälle kennzeichnen, Kontextdaten (Schicht, Wartung, Charge) verknüpfen |
Der häufigste Mittelstands-Use-Case ist ein Wissensassistent per RAG, also die Anbindung eigener Dokumente an ein Sprachmodell. In der modellierten KIONIER-Lagebild-Erhebung unter IT-Leitungen haben 64 Prozent ein solches Vorhaben mindestens in Planung. Die Forschung kennt die Schwachstellen genau. Barnett und Kollegen dokumentierten 2024 sieben Fehlerklassen von RAG-Systemen. Die erste heißt schlicht: Der Inhalt fehlt im Bestand. Kein Modell kann eine Antwort finden, die nirgends steht.
RAG-Readiness heißt deshalb dreierlei. Versionshygiene: Zu jedem Thema ist erkennbar, welches Dokument gilt und welches überholt ist. Duplikat-Kontrolle: Mehrfachkopien werden zusammengeführt oder vom Index ausgeschlossen. Berechtigungs-Etiketten: Jedes Dokument trägt seine Vertraulichkeitsstufe, und die Suche respektiert die Rechte des Fragenden. Ohne diese drei Vorarbeiten liefert der Assistent belegte, aber widersprüchliche oder unzulässige Antworten.
Stammdaten-Defekte sind die teuerste Defektklasse, weil sie sich in jede Auswertung vererben. Die Kernfrage ist nicht „sind die Daten sauber?“, sondern „welche Quelle gilt?“. Existiert dieselbe Baugruppe unter drei Artikelnummern, muss eine Vorrangregel entscheiden, nicht das Sprachmodell. Die Bereinigung folgt dem Korridor-Prinzip: Zuerst die Objekte des Anwendungsfalls, nicht der Gesamtbestand. Ein Angebotsassistent braucht saubere aktive Artikel, keine bereinigte Historie von 2009.
Bei Prozess- und Sensordaten ist selten die Menge das Problem, sondern der fehlende Kontext. Eine Ausschussprognose braucht nicht nur Messwerte, sondern Schichtpläne, Wartungsfenster und Chargenwechsel. Ohne diese Verknüpfung lernt das Modell Scheinzusammenhänge. Die Vorarbeit ist hier Datenverknüpfung, nicht Datenreinigung. Das ist ein anderes Gewerk mit anderem Aufwand und gehört im Datenprofil getrennt ausgewiesen.
Berechtigungen sind die unsichtbarste Vorbedingung eines KI-Projekts. Sie funktionieren im Alltag, weil niemand systematisch sucht. Ein KI-Index ändert genau das.
Historisch gewachsene Ablagen enthalten fast immer offene Altordner. Formal lesbar für viele, praktisch vergessen von allen. Ein Suchindex hebt diese Verborgenheit auf. Was indexiert ist, ist per Frage abrufbar: Gehaltslisten, Deckungsbeiträge, Personalunterlagen. In der modellierten KIONIER-Lagebild-Erhebung berichten 68 Prozent der IT-Leitungen, dass Berechtigungsvererbung bereits ein KI-Projekt blockiert hat. Bei 38 Prozent hat sie ein Projekt gestoppt oder stark verzögert.
Die Konsequenz ist eine Reihenfolge-Regel. Erst die Berechtigungsprüfung, dann die Indexierung. Umgekehrt entsteht ein Datenschutzvorfall mit Meldepflicht-Risiko, und die Prüfung findet trotzdem statt, nur später und unter Druck.
Die Prüfung selbst ist Handwerk, kein Forschungsprojekt. Sie beantwortet drei Fragen: Wer kann heute faktisch auf welche Ablagen zugreifen? Deckt sich das mit dem Soll? Respektiert der geplante Assistent die Rechte des jeweils Fragenden durchgängig? Die dritte Frage wird getestet, nicht zugesichert: zwei Testrollen, dieselben Fragen, unterschiedliche erwartete Antworten.
Diese acht Punkte decken sich bewusst mit der Dimension „Datenbasis“ des KIONIER-Produktiv-Readiness-Checks. Was hier vor dem Start geprüft wird, muss dort vor dem Produktivgang nachgewiesen werden.
Nicht jeder Widerspruch muss bereinigt werden. Oft genügt eine Entscheidung. Wenn das ERP führend ist und Ablagen nur nachrangig zählen, verschwindet ein großer Teil der Konflikte per Regel statt per Handarbeit. Vorrangregeln kosten einen Workshop. Ihre Abwesenheit kostet ein Projekt. Die Fallakte zum Wissensassistenten zeigt den Preis: Dort standen zwei Preisstände gleichrangig nebeneinander, und niemand hatte entschieden, welcher gilt.
Die Rechtslage entscheidet mit über die Datenreife. Ein Bestand kann technisch perfekt und rechtlich unbrauchbar sein. Alle Aussagen dieses Kapitels sind Orientierung mit Stand Juli 2026, keine Rechtsberatung.
Für KI-Vorhaben sind drei DSGVO-Prinzipien aus Verordnung (EU) 2016/679 praktisch entscheidend. Zweckbindung: Daten, die für die Personalverwaltung erhoben wurden, dürfen nicht beiläufig einen Vertriebsassistenten trainieren. Datenminimierung: „Wir binden erst mal alles an“ ist das Gegenteil dieses Prinzips. Speicherbegrenzung: Löschfristen gelten auch für abgeleitete Bestände wie einen Suchindex. Wer einen Index aufbaut, baut eine zweite Kopie seiner Daten und erbt alle Löschpflichten. Bei umfangreicher Verarbeitung personenbezogener Daten ist zudem eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 zu prüfen.
Der Maßstab steht in § 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz. Der Betriebsrat bestimmt mit, wenn eine technische Einrichtung objektiv zur Verhaltens- oder Leistungsüberwachung geeignet ist. Auf eine Überwachungsabsicht kommt es nach ständiger Rechtsprechung nicht an. Für KI-Systeme heißt das: Protokolliert das System personenbezogene Nutzungsdaten wie Anmeldungen, Eingaben oder Bearbeitungszeiten, ist die Mitbestimmung regelmäßig eröffnet. Zusätzlich verlangt § 90 Betriebsverfassungsgesetz eine rechtzeitige Unterrichtung bei geplantem KI-Einsatz.
Die praktische Folge ist eine Zeitfrage. In der modellierten KIONIER-Lagebild-Erhebung binden nur 24 Prozent der Unternehmen den Betriebsrat vor der Tool-Auswahl ein. 33 Prozent tun es nachträglich. Die nachträgliche Variante ist die teuerste: Sie verzögert den Rollout, nachdem Budget und Vertrag gebunden sind. Frühe Einbindung ist deshalb keine Höflichkeit, sondern Terminplanung.
Artikel 10 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) macht Datengovernance für Hochrisiko-KI-Systeme zur Rechtspflicht. Trainings-, Validierungs- und Testdaten müssen relevant, hinreichend repräsentativ und nach bestem Bemühen fehlerfrei und vollständig sein, bezogen auf den Zweck. Dokumentiert werden müssen unter anderem Herkunft und Erhebung der Daten, Aufbereitungsschritte wie Bereinigung und Anreicherung, Annahmen, eine Eignungsbewertung sowie die Prüfung auf Verzerrungen samt Gegenmaßnahmen.
Die Fristen haben sich 2026 verschoben. Der Digital Omnibus on AI wurde vom Parlament am 16. Juni und vom Rat am 29. Juni 2026 gebilligt; die Veröffentlichung im Amtsblatt stand im Juli 2026 noch aus. Er verlegt die Hochrisiko-Pflichten für eigenständige Systeme nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027 und für in Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I auf den 2. August 2028.
| Pflichtenkreis | Ursprüngliche Frist | Frist nach Digital Omnibus (Amtsblatt ausstehend) |
|---|---|---|
| Transparenzpflichten (Artikel 50) | 2. August 2026 | 2. August 2026, unverändert |
| Hochrisiko eigenständig (Anhang III, z. B. Personalauswahl, Kreditwürdigkeit) | 2. August 2026 | 2. Dezember 2027 |
| Hochrisiko eingebettet (Anhang I, z. B. Medizinprodukte, Maschinen) | 2. August 2027 | 2. August 2028 |
Die verschobenen Fristen sind kein Grund zur Entspannung, sondern ein Geschenk an die Datenarbeit. Wer heute ein Bewerbungs-Screening oder eine Kreditprüfung mit KI plant, hat bis Dezember 2027 Zeit, die Artikel-10-Dokumentation aufzubauen. Das ist knapp bemessen, wenn die Stammdaten- und Dokumentenlage erst geordnet werden muss. Die Datengovernance-Anforderungen taugen zudem als Messlatte für alle Systeme, auch unterhalb der Hochrisiko-Schwelle. Wer Herkunft, Aufbereitung und Eignung seiner Daten nicht beschreiben kann, hat mehr als ein Compliance-Problem. Er hat ein Fundament-Problem.
Datenaufbereitung ist der am häufigsten fehlende Posten in KI-Budgets. Nicht weil er klein wäre, sondern weil er unsichtbar ist. Sichtbar sind Lizenzen und Beratertage. Unsichtbar sind die Wochen, in denen eigene Leute Artikelstämme prüfen.
Der Anteil der Datenarbeit an Datenprojekten ist gut dokumentiert. In der Anaconda-Befragung 2020 gaben Datenfachleute an, im Schnitt 45 Prozent ihrer Zeit mit Laden und Bereinigen von Daten zu verbringen. 2021 lag der Wert bei 39 Prozent. Salesforce befragte 2023 mehr als 10.000 Führungskräfte. 86 Prozent der Analytik- und IT-Verantwortlichen sagen: KI-Ergebnisse sind nur so gut wie die Dateneingaben. Zugleich vertrauen selbst in den datennächsten Teams nur 57 Prozent den eigenen Daten vollständig. Wer für die Datenarbeit null Euro einplant, widerspricht der gesamten empirischen Lage.
Das folgende Beispiel ist typisiert. Es bündelt wiederkehrende Größenordnungen, ist aber kein realer Einzelfall. Ein Maschinenbauer mit 800 Mitarbeitern plant einen Wissensassistenten für das Angebotswesen. Freigegebenes Projektbudget für das erste Jahr: 300.000 Euro für Lizenzen, Integration und Projektleitung. Der Datenkorridor des Use-Cases: 2.500 aktive Artikelstämme und 18.000 relevante Dokumente. Interne Arbeit ist mit 600 Euro je Personentag angesetzt, externe mit 1.400 Euro.
| Posten | Rechenweg | Betrag (typisiert) |
|---|---|---|
| Daten-Assessment (2 Wochen) | 10 PT intern × 600 € + 8 PT extern × 1.400 € | 17.200 € |
| Stammdaten-Korridor | Stichprobe zeigt 14 % Dubletten, 22 % veraltete Preisstände → rund 900 Objekte × 12 Min = 180 h ≈ 22,5 PT intern (13.500 €) + Regelwerk und Validierung 10 PT extern (14.000 €) | 27.500 € |
| Dokumenten-Readiness | Werkzeug für Dubletten- und Versionsprüfung (8.000 €) + 15 % manuelle Nacharbeit: 2.700 Dokumente × 4 Min = 180 h ≈ 22,5 PT intern (13.500 €) | 21.500 € |
| Berechtigungsprüfung und Rechte-Etiketten | 15 PT intern (9.000 €) + 10 PT extern (14.000 €) | 23.000 € |
| Puffer 15 % | 0,15 × 89.200 € | 13.400 € |
| Einmalig gesamt | rund 103.000 € | |
| Laufende Datenpflege | 0,25 Vollzeitstelle (rund 25.000 €/Jahr) + Werkzeuge (5.000 €/Jahr) | rund 30.000 €/Jahr |
Das Ergebnis in einem Satz: Die Datenaufbereitung kostet in diesem typisierten Fall rund ein Drittel des Projektbudgets einmalig und rund ein Zehntel dauerhaft. Wer 300.000 Euro freigibt und diese Posten nicht ausweist, hat kein 300.000-Euro-Projekt. Er hat ein 430.000-Euro-Projekt mit verdeckter Finanzierung aus Fachbereichs-Kapazität.
Aus dem Beispiel folgen drei Regeln. Erstens: Datenaufbereitung ist ein eigener Budgetposten mit Rechenweg, sichtbar in der Beschlussvorlage. Zweitens: Die Aufwandsschätzung entsteht aus einer Stichprobe des eigenen Bestands, nicht aus Anbieterangaben. Drittens: Die laufende Pflege wird ab Tag eins mitbeschlossen. Ein bereinigter Bestand ohne Pflegeprozess verfällt binnen weniger Jahre auf den Ausgangszustand.
These: Ein KI-Budget ohne ausgewiesenen Datenposten ist keine sparsame Kalkulation, sondern eine Fehlinformation der Entscheider. Die Kosten entstehen trotzdem, als Verzögerung, als Fachbereichs-Überlast oder als Abbruch.
Nicht jeder Use-Case verdient eine Datenaufbereitung. Manche sind bei ehrlicher Prüfung tot, bevor sie starten. Das früh festzustellen, ist kein Scheitern. Es ist die günstigste Entscheidung im gesamten Lebenszyklus.
| KO-Befund | Woran er sich zeigt | Konsequenz |
|---|---|---|
| Kerndaten existieren nicht | Das benötigte Wissen liegt in Köpfen oder auf Papier, nicht in Systemen | Nicht starten. Erst Digitalisierung oder Wissenssicherung als eigenes Vorhaben |
| Aufbereitung übersteigt den Nutzen | Aufwandsschätzung aus der Stichprobe liegt über dem realistischen Jahresnutzen, auch nach Korridor-Verengung | Nicht starten. Befund dokumentieren und Wiedervorlage terminieren |
| Rechtsgrundlage fehlt und ist nicht herstellbar | Zweckbindung, fehlende Einwilligungen oder vertragliche Sperren blockieren die Nutzung | Nicht starten. Alternativ prüfen: anonymisierte oder synthetische Datenbasis |
| Datenzugriff ist organisatorisch blockiert | Der Daten-Eigentümer verweigert den Zugriff, und die Führung will den Konflikt nicht entscheiden | Nicht starten. Das Problem ist Governance, kein Projektrisiko |
Der zweite Befund braucht eine Rechenregel statt eines Gefühls. Brauchbar ist der Vergleich aus dem Datenprofil: geschätzte Aufbereitungskosten gegen den konservativ geschätzten Jahresnutzen. Liegt die Aufbereitung auch nach Verengung des Korridors darüber, ist der Use-Case in dieser Form tot. Das Wort „in dieser Form“ ist wichtig. Tot ist der Zuschnitt, nicht zwingend die Idee.
Zwischen „alles anbinden“ und „nicht starten“ liegt der belastbare Mittelweg. Der Pilot wird auf einen Bestand verengt, der bereits sauber ist oder sich schnell bereinigen lässt: eine Produktlinie, ein Standort, ein Dokumenttyp. Daran wird der Nutzen real gemessen. Parallel läuft die Bereinigung des Restbestands als eigenes Projekt mit eigenem Budget. Die Reihenfolge ist entscheidend: erst der saubere Korridor, dann die Ausweitung. Die umgekehrte Reihenfolge (alles anbinden, dann aufräumen) erzeugt exakt das Scheiter-Muster der Fallakte.
Ein verworfener Use-Case ist nur dann ein Gewinn, wenn die Begründung festgehalten wird. Ein Absatz genügt: geprüfter Zuschnitt, gemessene Befunde, Kostenschätzung, Entscheidung, Wiedervorlage-Datum. Diese Dokumentation verhindert, dass derselbe Use-Case zwei Jahre später mit derselben Datenlage erneut startet, dann mit Budget.
Ein bereinigter Bestand ist ein Zustand, kein Zielbild. Ohne Verantwortung, Messung und Pflegeprozess kehrt die Entropie zurück. Das Fundament trägt nur, wenn es bewirtschaftet wird.
Die wirksamste Einzelmaßnahme ist die Benennung von Daten-Eigentümern je Kernbestand. Der Eigentümer sitzt im Fachbereich, nicht in der IT. Er verantwortet Qualität und Freigaben, die IT verantwortet Systeme und Werkzeuge. Ohne diese Trennung landet jede Qualitätsfrage bei der IT, die den fachlichen Gehalt nicht beurteilen kann. Für den Mittelstand reicht ein schlankes Modell: ein Eigentümer je Kernbestand, ein Pflegeverantwortlicher je System, ein vierteljährlicher Qualitätsbericht an die Geschäftsführung.
Der KIONIER-Produktiv-Readiness-Check prüft in seiner Dimension „Datenbasis“ sechs Kriterien. Sie eignen sich direkt als laufender Prüfrahmen: ein Quellenregister mit Eigentümer und Freigabe je Quelle, Vertraulichkeitsstufen an allen Inhalten, ein Schutzfilter für Personendaten mit Testnachweis, ein fester Aktualisierungszyklus, eine gemessene Trefferqualität gegen ein Referenz-Fragenset und Löschregeln, die auch den Suchindex erfassen. Der Schutzfilter ist dort als KO-Kriterium markiert: Steht er auf null, gibt es keinen Produktivgang. Der zugehörige interaktive Readiness-Selbsttest macht aus den Kriterien eine Selbstbewertung mit Punktwert und Lückenliste. Er taugt als Quartalsroutine, nicht nur als Einmalprüfung.
Das Fundament zahlt auf die Auswahl künftiger Vorhaben ein. Wer sein Datenprofil je Bestand kennt, kann neue Use-Cases in Minuten vorsortieren: Welche Ideen treffen auf grüne Bestände, welche auf rote? In der modellierten KIONIER-Lagebild-Erhebung planen 31 Prozent der Unternehmen für die nächsten zwölf Monate ausdrücklich die Verbesserung ihrer Datenbasis. Die klügste Variante dieser Investition ist die, die sich an den nächsten zwei konkreten Use-Cases ausrichtet, nicht an einem abstrakten Zielbild „saubere Daten überall“.
Bis Tag 30, Transparenz herstellen.
Bis Tag 60, Entscheidungen treffen.
Bis Tag 90, Fundament verankern.
Mit einem zeitlich begrenzten Daten-Assessment von zwei bis vier Wochen, bezogen auf einen konkreten Anwendungsfall. Sie brauchen dafür kein Data-Team, sondern eine Stichprobe: 100 bis 300 Objekte aus dem Produktivbestand, geprüft auf Dubletten, veraltete Stände, leere Pflichtfelder und Widersprüche. Die Stichprobe ziehen eigene Fachleute, die Auswertung kann ein externer Partner strukturieren. Entscheidend ist der Zeitpunkt: vor der Anbieterauswahl, nicht danach. Das Ergebnis ist eine Ampelwertung je Prüffrage plus eine Aufwandsschätzung in Euro.
Als typisierte Größenordnung: rund ein Drittel des Projektbudgets einmalig, rund ein Zehntel dauerhaft pro Jahr. Im durchgerechneten Beispiel dieses Guides fallen bei 300.000 Euro Projektbudget rund 103.000 Euro für Assessment, Stammdaten-Korridor, Dokumenten-Readiness und Berechtigungsprüfung an, plus rund 30.000 Euro jährlich für die Pflege. Die Spanne im Einzelfall ist groß und hängt an Objektzahl, Systemlandschaft und Korridor-Zuschnitt. Belastbar wird die Zahl erst durch eine Stichprobe aus dem eigenen Bestand.
Nein, und ein Komplettprojekt vorab ist meist der falsche Weg. Bereinigt wird der Korridor des Anwendungsfalls: die Objekte, die das KI-System tatsächlich nutzt, etwa aktive Artikelstämme und aktuelle Preisstände. Für den Rest genügen zunächst Vorrangregeln, die bei Widersprüchen festlegen, welche Quelle gilt. Wichtig ist die Reihenfolge: erst der saubere Korridor, dann der Pilot, dann die Ausweitung. Wer umgekehrt alles anbindet und später aufräumen will, reproduziert das häufigste Scheiter-Muster.
Er braucht vier Bestände: Artikelstämme mit gültigen Preisen, Kalkulationsregeln, Alt-Angebote als Referenz und technische Dokumente zum Produkt. Die typischen Probleme sind bekannt: Dubletten in den Artikelstämmen, veraltete Preislisten gleichrangig neben aktuellen, Sonderabsprachen in Postfächern statt in Systemen und Ablagen ohne Versionshygiene. Gefährlich sind nicht fehlende Daten, sondern widersprüchliche: Das System findet dann mehrere belegte Antworten. Die Vorarbeit heißt deshalb Vorrangregeln plus Korridor-Bereinigung, nicht Vollanbindung.
Häufig ja. Das ist Orientierung, keine Rechtsberatung. Nach § 87 Absatz 1 Nummer 6 Betriebsverfassungsgesetz genügt es, wenn das System objektiv geeignet ist, Verhalten oder Leistung zu überwachen. Protokolliert der Assistent, wer wann was fragt, ist diese Eignung regelmäßig gegeben, auf die Absicht kommt es nicht an. Zusätzlich besteht nach § 90 eine frühe Unterrichtungspflicht bei geplantem KI-Einsatz. Praktisch gilt: Einbindung vor der Tool-Auswahl ist billiger als jede nachträgliche Verhandlung nach Vertragsschluss.
Artikel 10 verlangt für Hochrisiko-KI-Systeme dokumentierte Datengovernance: Trainings-, Validierungs- und Testdaten müssen relevant, repräsentativ und möglichst fehlerfrei sein; Herkunft, Aufbereitung, Annahmen, Eignung und Bias-Prüfung sind zu dokumentieren. Nach dem Digital Omnibus on AI gilt das für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027, für eingebettete Systeme nach Anhang I ab dem 2. August 2028; die Amtsblatt-Veröffentlichung stand im Juli 2026 noch aus. Das ist Orientierung, keine Rechtsberatung. Wer betroffen sein könnte, beginnt mit der Dokumentation jetzt.
Bei vier Befunden: wenn die Kerndaten nicht digital existieren, wenn die Aufbereitung auch nach Korridor-Verengung teurer ist als der konservativ geschätzte Jahresnutzen, wenn die Rechtsgrundlage fehlt und nicht herstellbar ist, oder wenn der Datenzugriff organisatorisch blockiert ist und niemand den Konflikt entscheiden will. Jeder dieser Befunde ist vor dem Start billig festzustellen und nach dem Start teuer. Wichtig: Entscheidung samt Begründung dokumentieren und eine Wiedervorlage terminieren, tot ist der Zuschnitt, nicht zwingend die Idee.
Ein Briefing pro Woche: Entscheidungsfragen, eingeordnete Zahlen und Fristen. Ihre Adresse geben wir nicht weiter.
32 Min. Lesezeit
Jetzt lesen35 Min. Lesezeit
Jetzt lesen31 Min. Lesezeit
Jetzt lesen