Ausgabe 39/2026 · Stand: Mittwoch, 23. September 2026 Das Fachmagazin für KI-Transformation im Mittelstand
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KI-Einsatz

Warum diese Seite existiert

Wir setzen bei der Erstellung dieses Magazins KI-Systeme ein. Das
offenzulegen ist keine Höflichkeit, sondern Voraussetzung dafür, dass Sie die
Beiträge richtig einordnen können. Ein Magazin, das Transparenz von anderen
verlangt, kann sie bei sich nicht auslassen.

Wo KI eingesetzt wird

KI-Systeme unterstützen bei Recherche und Vorstrukturierung, bei ersten
Textentwürfen, bei der Prüfung von Texten auf Widersprüche und
Unvollständigkeiten, bei der Erstellung von Illustrationen sowie bei
technischen Arbeiten am Magazin selbst.

Wo KI nicht entscheidet

Kein KI-System entscheidet, ob eine Zahl belastbar ist, ob eine Quelle
trägt, welche Themen erscheinen oder wie eine Rechtsfrage einzuordnen ist.
Diese Entscheidungen treffen Menschen und sind es, für die wir haften.

Ehrlicher Stand zum 29. Juli 2026

Hier steht bewusst der Ist-Zustand und nicht der Sollzustand.

Die Beiträge dieses Magazins sind mit KI-Unterstützung entstanden. Die
vollständige menschliche Faktenprüfung ist für einen Teil des Bestands noch
nicht abgeschlossen. Beiträge, bei denen sie noch aussteht, weisen das im
Methodenhinweis aus. Wir haben uns entschieden, diesen Zustand offen zu
benennen, statt eine Prüfung zu behaupten, die noch läuft.

Zwei Fehler, die genau daraus entstanden sind, stehen in den
Korrekturen. Wir führen sie dort auf, weil eine
Offenlegung ohne Beispiele nichts wert ist.

Bilder

Die Illustrationen dieses Magazins sind überwiegend mit generativen
Bildsystemen erstellt. Sie zeigen keine realen Personen, keine realen
Unternehmen und keine dokumentarischen Situationen. Sie sind Illustration und
nicht Beleg.

Einordnung nach dem AI Act

Die Transparenzpflichten für KI-erzeugte oder -bearbeitete Inhalte nach
Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 gelten ab dem 2. August 2026. Die
Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 hat daran nichts geändert: Sie
verschiebt die Pflichten für Hochrisiko-Systeme, und sie räumt Anbietern
generativer Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, für
die maschinenlesbare Markierung eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026
ein. Beides betrifft uns nicht.

Für ein Magazin ist Artikel 50 Absatz 4 die einschlägige Vorschrift: Wer
KI-erzeugten oder -bearbeiteten Text veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über
Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss das offenlegen.
Die Vorschrift nimmt davon aus, wenn zwei Bedingungen zusammen erfüllt sind: Der
Inhalt hat ein Verfahren der menschlichen Überprüfung oder redaktionellen
Kontrolle durchlaufen, und eine Person trägt die redaktionelle Verantwortung für
die Veröffentlichung.

Die zweite Bedingung erfüllen wir. Die erste erfüllen wir für einen Teil des
Bestands noch nicht, wie im Abschnitt zur Vollständigkeit der Prüfung offen
steht. Genau deshalb kennzeichnen wir, statt uns auf die Ausnahme zu berufen.
Offenlegung ist für uns eine redaktionelle Frage und keine Fristenfrage.

Rechtsstand dieser Seite: 29. Juli 2026. Geprüft gegen die Verordnung
(EU) 2024/1689, die Verordnung (EU) 2026/1744 und die Leitlinien der
Europäischen Kommission zu den Transparenzpflichten vom 20. Juli 2026. Nächste
Prüfung: Oktober 2026.