Redaktionsstatut
Wozu dieses Statut dient
Ein Magazin, das von anderen Belegbarkeit verlangt, muss die eigenen Regeln
öffentlich machen. Dieses Statut ist der Maßstab, an dem Sie uns messen und an
dem wir uns intern messen. Wo wir ihn verletzen, gehört das in die
Korrekturen und nicht in eine Schublade.
Redaktionelle Entscheidungen
Über Themen, Auswahl und Bewertung im redaktionellen Teil entscheidet die
Redaktion. Werbekunden und Anbieter bezahlter Beiträge haben darauf keinen
Einfluss, und eine Buchung begründet keinen Anspruch auf redaktionelle
Berichterstattung.
Wo eine geschäftliche Verbindung besteht, die als Interessenkonflikt gelesen
werden könnte, nennen wir sie im betreffenden Beitrag und nicht in einer
allgemeinen Erklärung.
Trennung von Redaktion und Werbung
KIONIER finanziert sich über Werbung und bezahlte Beiträge. Das
Trennungsgebot nach § 22 Medienstaatsvertrag gilt dabei ohne Ausnahme, und wir
führen es hier aus, damit Sie uns daran messen können.
Kennzeichnung. Jeder bezahlte Beitrag trägt am Anfang und
im Titelbereich die Angabe „Anzeige“ oder „Bezahlter Beitrag“, zusammen mit dem
Namen des Auftraggebers. Die Kennzeichnung steht vor dem Text und nicht unter
ihm.
Gestalterische Unterscheidbarkeit. Bezahlte Inhalte
verwenden eine eigene Auszeichnung und sind schon beim Überfliegen vom
redaktionellen Teil zu unterscheiden.
Getrennte Erstellung. Bezahlte Beiträge werden nicht von
der Redaktion verfasst. Die Redaktion prüft sie ausschließlich auf
Rechtmäßigkeit und auf die Einhaltung der Kennzeichnung.
Keine Rückwirkung auf den Bestand. Eine Buchung führt nicht
dazu, dass bestehende redaktionelle Beiträge geändert, entfernt oder
umsortiert werden.
Umgang mit Zahlen
Vier Regeln, die für jeden Beitrag gelten.
Erstens: Eine Zahl wird nur verwendet, wenn wir die
Primärquelle gesehen haben. Eine Zahl aus einer Zusammenfassung, deren Quelle
wir nicht geprüft haben, wird nicht verwendet.
Zweitens: Was eine Erhebung gemessen hat, wird so
wiedergegeben, wie sie es gemessen hat. Eine Aussage über Organisationen ohne
messbaren Ergebniseffekt ist keine Aussage über gescheiterte Pilotprojekte,
auch wenn sich das griffiger schreibt.
Drittens: Pessimistische Zahlen prüfen wir mit derselben
Schärfe wie optimistische. Eine hohe Misserfolgszahl erzeugt Handlungsdruck und
damit Aufmerksamkeit; genau deshalb ist sie besonders zu prüfen.
Viertens: Verwirft unsere eigene Prüfung eine Zahl, darf sie
im übrigen Magazin nicht weiterverwendet werden. Dieser Punkt ist neu
aufgenommen, weil wir ihn verletzt hatten.
Modellierte Werte
Liegt zu einer Frage keine belastbare Erhebung vor, arbeiten wir mit
modellierten Verteilungen, die an publizierten Primärstudien kalibriert sind.
Solche Werte sind an jeder Tabelle und an jeder Zahl als Modellwerte
gekennzeichnet, nicht nur einmal am Seitenanfang. Sie tragen nie die Wörter
„Befund“, „gemessen“ oder „Umfrageergebnis“.
Modellfälle
Unsere Wirtschaftlichkeitsrechnungen beschreiben in der Regel keine realen
Unternehmen. Wo das so ist, steht es im Beitrag. Ein Modellfall nennt keine
erfundenen Erhebungswege: Er sagt Ihnen, woher Sie einen Wert nehmen können,
und behauptet nicht, jemand habe ihn gemessen.
Prüfung vor Veröffentlichung
Jeder Beitrag wird vor Veröffentlichung auf Zahlen, Fristen, Zitate und
Quellenangaben geprüft. Beiträge zu Rechtspflichten werden unmittelbar vor der
Veröffentlichung erneut gegen die Primärquelle geprüft und tragen ein Datum,
zu dem die nächste Prüfung fällig ist. Wir haben diese Regel aufgenommen,
nachdem ein Rechtsbeitrag mit einem sechs Tage alten Stand erschienen war, der
zwischenzeitlich überholt wurde.
KI im Redaktionsprozess
Wo und wie wir KI einsetzen, steht offen auf einer eigenen Seite:
KI-Einsatz. Die Verantwortung für jeden
veröffentlichten Satz liegt bei Menschen.